Die Enteignungen der Erben von "Neubauern" sind eine Spätfolge der so genannten Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone. Zwischen 1945 und 1949 waren zahlreiche Großgrundbesitzer, aber auch Eigentümer kleinerer Ländereien enteignet worden. Die DDR verteilte die Agrarflächen an Landwirte und Vertriebene - so genannte Neubauern -, unterwarf das Verfügungsrecht über Grund und Boden allerdings erheblichen Beschränkungen. Im "Modrow-Gesetz" vom März 1990 erklärte die frei gewählte DDR- Volkskammer die Erben der Grundstücke zu Volleigentümern.
Zwei Jahre später machte der Bundestag diesen Schritt wieder rückgängig. Nur diejenigen, die vor dem 15. März 1990 in der Land-, Forst- oder Nahrungsmittelwirtschaft tätig waren, durften ihr geerbtes Land behalten. Die übrigen Grundstücke gingen ohne Entschädigung an die neuen Bundesländer. Begründung: Die Betroffenen seien nur zufällig und unrechtmäßig Eigentümer des Landes geworden. Von der Regelung sind bis zu 70 000 ehemalige DDR-Bürger betroffen.