Das Fürstentum Liechtenstein hat nach Informationen von stern.de ein Rechtshilfeersuchen an Deutschland vorbereitet, um aufzuklären, wie die Daten der liechtensteinischen LGT Treuhand AG an den Bundesnachrichtendienst (BND) gelangten. Die Behörden in Vaduz führen deshalb Vorermittlungen gegen den ehemaligen LGT-Mitarbeiter Heinrich Kieber sowie mögliche Mittäter.
Experten sagen stern.de, das Ersuchen sei durchaus ernst zu nehmen. Es könne dazu führen, dass deutsche Ermittlungsbehörden Geheimdienstmitarbeiter und sogar Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) vorladen. Der Kleinstaat kann sich nach Aussage des Düsseldorfer Strafrechtlers Heiko Ahlbrecht auf das Strafrechtsübereinkommen des Europarats berufen.
Beihilfe zum Geheimnisverrat?
"Liechtenstein könnte im Rahmen der Ermittlungen gegen den Informanten Zeugenvernehmungen in Deutschland beantragen", sagte Ahlbrecht zu stern.de. "Das könnte auch BND-Chef Ernst Uhrlau oder Finanzminister Peer Steinbrück betreffen." Ermittler aus dem Fürstentum hätten sogar das Recht, bei den Vernehmungen dabei zu sein. Sie dürften aber selbst keine Fragen stellen.
Der Rechtshilfeanspruch der Liechtensteiner könnte unter Umständen regelrechte Ermittlungen gegen deutsche Amtsträger betreffen, sagte Ahlbrecht. Eine mögliche Beihilfe zum Geheimnisverrat müsste genau geprüft werden. Das würde vor allem dann gelten, wenn der Informant vom BND zum Diebstahl angestiftet worden sein sollte - was der Nachrichtendienst bestreitet. Die Liechtensteiner Behörden könnten die möglichen deutschen Beschuldigten aber auch wegen Straftatbeständen "wie Begünstigung oder Hehlerei" ins Visier nehmen, so der Rechtsexperte.
Aussage von Deutschen fraglich
"Der Bruch von Geschäftsgeheimnissen ist auch in Deutschland strafbar", so der Anwalt zu stern.de. Es gebe "keinen Zweifel", dass das Verhalten des Informanten auch in Deutschland illegal gewesen wäre. Darum könnte Liechtenstein Zeugenvernehmungen in Deutschland beantragen, um das so genannte "Nachtatverhalten" oder weitere mögliche Straftaten des Informanten zu ermitteln. "Die Liechtensteiner haben ihm ja offenkundig signalisiert: Wir kriegen Dich, egal, wo Du bist", sagte der Düsseldorfer Jurist.
Ob die deutschen Zeugen aussagen würden, ist allerdings fraglich. Sie unterlägen zwar "der Wahrheitspflicht gemäß der Strafprozessordnung", so der Strafrechtler. Die Frage sei nur, "ob eine Aussagegenehmigung der Behörde erteilt würde" - anderfalls könnten Zeugen wie Steinbrück oder Uhrlau schweigen. Das von Deutschland wie Liechtenstein ratifizierte Abkommen des Europarats lässt noch ein weiteres Schlupfloch, so Ahlbrecht: "Die Bundesregierung könnte die Rechtshilfe verweigern, wenn das die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder andere wesentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt."
"Das wäre nicht ohne Pikanterie"
Rechtshilfe für Liechtenstein? "Rechtsstaatlich gesehen müssten wir es machen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Das wäre nicht ohne Pikanterie", sagt der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic, der für die Linkspartei im BND- Kontrollgremium des Bundestages sitzt. Doch große Erfolgschancen gibt er einem liechtensteinischen Antrag nicht: "Die Regierung würde sicherlich einen Weg finden und wenn er noch so krumm wäre, um Rechtshilfe zu verweigern."
Nach eigener Aussage hat der BND den Kauf der DVDs mit den Steuerdaten vorab rechtlich überprüft. Auch nach Ansicht der Bochumer Staatsanwaltschaft ist es zulässig, die Daten aus Liechtenstein zu verwerten - das sie ja "unaufgefordert den deutschen Behörden angeboten worden sind" und deutsche Behörden "die Beschaffung dieser Unterlagen" nicht selbst in Auftrag gegeben hätten.