Neue Volkszählung Wer sich weigert, muss Strafe zahlen

Von Inga Niermann
2011 wird die Bevölkerung in Deutschland wieder gezählt, doch diesmal wird alles anders sein als 1987: Diesmal werden "nur" 25 Millionen befragt - und deren Daten dann mit Behördendaten abgeglichen. stern.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Bald ist es soweit: Voraussichtlich im Jahr 2011 wird es eine neue Volkszählung in Deutschland geben. Zwar muss vorher noch ein "Zensus-Anordnungsgesetz" verabschiedet werden, doch das gilt als Formsache. Sogar der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bereits seine Zustimmung signalisiert. Die vorige Volkszählung in der Bundesrepublik fand 1987 statt, in der DDR 1981.

Begründet wurden die Pläne unter anderem damit, dass die seit 1987 fortgeschriebenen Daten veraltet seien. Auch in den anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union soll es in vier Jahren solche Zählungen geben.

Anders als vor zwei Jahrzehnten sollen nicht mehr alle Bundesbürger befragt werden, sondern "nur" rund 25 Millionen, darunter die etwa 17,5 Millionen Eigentümer von Wohngebäuden. Erfasst werden sollen Geburtsland und -ort, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Familienstand. Dazu kommen Daten aus Haushalt, Erwerbsleben sowie zur Bildung. Die Gesamtkosten der neuen Volkszählung werden auf etwa 450 Millionen Euro geschätzt.

Welche Daten werden abgefragt?

Es werden Name und Anschrift überprüft, um die Angaben mit den soziodemografischen und sozioökonomischen Daten anderen Sammlungen, vor allem der Einwohnermeldeämter und der Bundesagentur für Arbeit, abzugleichen. Es werden zudem die Familienzusammenhänge und die Schul- und Hochschulabschlüsse abgefragt.

Mehr Informationen unter: www.zensus2011.de

Welche Fragen müssen Erwerbstätige beantworten?

Grundsätzlich muss die Art, wie der Lebensunterhalt für den Haushalt verdient wird, angegeben werden. Erwerbstätige werden nach ihrem Beruf gefragt, nach dem Wirtschaftszweig, in dem sie tätig sind sowie nach ihrer Stellung im Beruf.

Was wollen die Statistiker noch wissen?

Die Statistiker brauchen vor allem auch neue Daten zu Wohnungen und deren Ausstattung. Deshalb wird es eine schriftliche Extrabefragung von rund 17,5 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer geben. Sie sollen Angaben über Nutzungsart, Lage, Alter, Größe, Ausstattung und Heizungsart machen. Diese Fragen können postalisch oder elektronisch beantwortet werden.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

Das Wichtigste aus der Bundespolitik auf einen Blick

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Hauptstadt-Newsletter – und lesen Sie die wichtigsten Infos der Woche, von unseren Berliner Politik-Expertinnen und -Experten für Sie ausgewählt!

Warum wird nicht jeder Hauhalt befragt?

Die Statistiker erhoffen sich durch Hochrechnung der Angaben von weniger Haushalten auf die Gesamtbevölkerung ein genaueres Ergebnis. Die Anzahl der Fehler, die beispielsweise Interviewer beim Ausfüllen der Fragebogen machen, sollen so vermindert werden.

Was passiert, wenn jemand die Auskunft verweigert?

Es besteht grundsätzlich eine Auskunftspflicht. Wer mehrfach die Auskunft verweigert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wer dann nicht rechtzeitig zahlt, bekommt ein noch höheres Bußgeld aufgebrummt. Bei der Volkszählung 1987 lag die Höhe der Strafe zwischen 200 und 250 Mark.

Was passiert, wenn Fragen falsch beantwortet werden?

Das Statistische Bundesamt prüft die Angaben auf ihre Plausibilität. Wenn die Angaben ganz offensichtlich von den im Register gespeicherten Merkmalen abweichen, kommt der Interviewer noch einmal vorbei. Sind die Abeichungen eher gering, fällt das wahrscheinlich nicht auf.

Wo werden die persönlichen Daten gesammelt?

Es werden drei Datenpools eingerichtet: beim Statistischen Bundesamt und bei den Statistischen Landesämtern in Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Werden die persönlichen Daten länger aufbewahrt?

Personenbezogene Daten werden solange archiviert, bis die statistische Auswertung abgeschlossen ist. Wie lange das dauern wird, können die Statistiker aber bisher noch nicht sagen.

Könnten die Daten an andere Behörden weitergegeben werden?

Nein, die Angaben sind strikt geheim und dürfen nur für statistische Zwecke genutzt werden. Es dürfen keine Daten etwa an Finanzämter oder an die Bundesagentur für Arbeit. Die Daten werden lediglich anonymisiert an Eurostat für die EU-Statistik weitergeleitet.

Wer werden die Helfer sein?

Die zuständigen Behörden werden wieder durch öffentliche Aufrufe freiwillige Helfer anwerben. 1987 wurden 700.000 Helfer benötigt, dieses Mal reichen etwa 50.000. Für die Interviews eignet sich jeder. Die Behörden schließen nur diejenigen aus, die beruflich von den Daten profitieren könnten.

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos