SPD-Justizministerin Brigitte Zypries stellte in Berlin die Neuerungen zum ehelichen Güterrecht vor, die im Kabinett verabschiedet werden sollen. Am 1. September 2009 könnte die Reform in Kraft treten. Das neue Gesetz soll finanzielle Tricksereien bei Ehescheidungen künftig eindämmen. Mit der Reform des ehelichen Güterrechts wird beispielsweise das vorzeitige Beiseiteschaffen von Vermögen erheblich erschwert.
Die Regelung bisher
Rund 200.000 Ehen werden jährlich in Deutschland geschieden, also etwa jede dritte. Ist in einem Ehevertrag nichts anderes geregelt, wird bei einer Scheidung der während der Ehe erzielte Zugewinn zwischen den Partnern zu gleichen Teilen verteilt. An diesem bewährten Grundsatz wolle man festhalten, betonte Zypries.
Leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand, und das ist nach Auskunft des Justizministeriums die Mehrheit, müssen sich beide über die Aufteilung des Vermögens einigen, das während der Ehe angesammelt wurde. Grundsätzlich sind die Ehegatten je zur Hälfte an diesem Zugewinn zu beteiligen. Dabei kann jedoch geschummelt werden, und die Leidtragenden sind oft Frauen.
Altschulden fließen in die Bilanz mit ein
In die Ehe mitgebrachte Schulden fließen künftig in die Berechnung des Zugewinns ein. Damit soll eine Schieflage begradigt werden, die viele Menschen ungerecht finden. Denn nach aktuellem Recht spielen solche Altlasten, die Juristen sprechen vom sogenannten negativen Anfangsvermögen, keine Rolle. Wer als Ehegatte die Schulden seines Partner mit tilgt und dabei gleichzeitig selbst noch Vermögen anhäuft, wird bei einer Scheidung damit quasi doppelt bestraft: Er oder sie muss neben der Schuldentilgung auch noch die Hälfte seines Vermögens abgeben. Damit soll künftig Schluss sein.
Die konkrete Höhe der Ausgleichsforderung wird dem Entwurf zufolge künftig außerdem bereits dann ermittelt, wenn der Scheidungsantrag zugestellt wird. Bislang geschieht das zu einem deutlich späteren Zeitpunkt, nämlich dem der rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht. In der Zwischenzeit kann Vermögen beiseite geschafft werden. Zypries erklärte, Spielraum für solche Manipulationen gebe es auch weiterhin, dieser werde aber deutlich eingegrenzt.

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Die neue Rechnung
Erzielen beispielsweise beide während der Ehe einen Zugewinn von je 50.000 Euro, hatte einer aber 30.000 Euro Schulden eingebracht, müsste bei einer Scheidung der andere einen Ausgleich von 15.000 Euro zahlen. Nach geltendem Recht reduziert die Schuldentilgung den Vermögenszuwachs auf 20.000. Künftig wird das negative Anfangsvermögen nicht mehr mit dem Zugewinn von 50.000 Euro verrechnet. Ein Ausgleich wäre nicht mehr fällig.
Außerdem steht dem Ehepartner mit dem neuen Gesetz künftig die Möglichkeit zu, einen vorzeitigen Verkauf von Vermögen per einstweiliger Anordnung zu unterbinden. Will beispielsweise ein Ehegatte eine Eigentumswohnung verkaufen - um den Erlös beiseite zu schaffen und keinen Zugewinnausgleich zahlen zu müssen - und schaltet dafür eine Anzeige, kann ein Gericht eingeschaltet werden.
Zudem haben Ehegatten künftig das Recht, zu den erteilten Auskünften Belege einzufordern. Gegenseitige Auskünfte können damit besser überprüft werden. Die Gesetzesreform nütze wohl "eher den Frauen", sagte Zypries. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ferner soll die Auskunftspflicht der Partner über ihr Vermögen verstärkt werden. Um die gegenseitigen Angaben besser überprüfen zu können, müssen künftig auch Belege vorgelegt werden.