Herr Lammert, es gibt so viele Talkshows wie noch nie. Was wollen Sie tun, damit Will, Plasberg und Illner nicht als Präsidenten der eigentlichen Parlamente gelten?
Das sind sie nie gewesen, und das werden sie auch nie sein. Dieser Anspruch, wenn er überhaupt erhoben wird, ist weder vom Format der Sendungen noch von ihrer politischen Bedeutung gedeckt.
Ihre Idee, den Abgeordneten eine zweijährige Talkshow-Pause anzuraten, klingt, als fürchteten Sie Konkurrenz. Wollen Sie das Volk im Bundestag politisch zwangsernähren?
Eine denkwürdige Formulierung! Offenkundig hat die starke Präsenz von Politikern in diesen Sendungen das Ansehen des Parlamentarismus und der Politiker nicht nachhaltig gefördert. Also könnte man es ja mal umgekehrt versuchen, durch häufigere Enthaltsamkeit.
82 Prozent der Deutschen meinen, dass die Politik auf die Interessen des Volkes keine Rücksicht mehr nimmt. Erschüttert Sie das?
Es trifft natürlich so nicht zu, aber diese Einschätzung beeindruckt und beunruhigt mich schon. Denn es handelt sich nicht bloß um ein vorübergehendes Stimmungsbild, sondern um einen seit Langem zu beobachtenden Trend, der sich auch in deutlich zurückgehender Wahlbeteiligung manifestiert. Daraus muss auch der Bundestag Konsequenzen ziehen.
Wie kann er volksnäher werden?
Wir sollten uns auf die wirklich wichtigen Themen konzentrieren, statt Tagesordnungen zu vereinbaren, die am Ende gar nicht mehr abgehandelt werden können. Am späten Donnerstagabend werden oft nur noch nicht gehaltene Reden zu Protokoll gegeben. Viel besser wäre es, Gesetzentwürfe, die eher ein Fachpublikum interessieren, sofort an die Ausschüsse zur öffentlichen Beratung zu überweisen und statt ritueller Debattenrunden die gewonnene Zeit im Plenum für aktuelle Themen zu nutzen.
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Zum Beispiel?
Der Bundestag macht viel zu wenig aus der mittwochmittags stattfindenden Unterrichtung durch die Regierung über die vorangegangene Kabinettssitzung. Es sollten häufiger die Minister selbst das Parlament über aktuelle Beschlüsse oder Absichten informieren. Dazu könnte es dann jeweils eine spontane Befragung geben.
Sollte das Ablesen von Reden untersagt und im Regelfall frei gesprochen werden?
Da wecken Sie bei mir alte Leidenschaften. Ich war in den 80er Jahren an den ersten Bemühungen um eine Parlamentsreform beteiligt und habe damals vorgeschlagen, dass Debattenbeiträge grundsätzlich vom Platz und nicht vom Rednerpult aus erfolgen, damit nicht der Eindruck von Festvorträgen entsteht, sondern ein echtes Forum der freien, spontanen Rede. Bislang gab es leider keine Verständigung, aber wir sollten das erneut ernsthaft diskutieren.
Erstickt die satte Mehrheit der Großen Koalition das Leben im Parlament?
Im Allgemeinen nicht, aber ich sehe an drei Stellen Handlungsbedarf, um Mehrheits- wie Minderheitsrechte fair zu regeln. Und ich bin zuversichtlich, dass wir darüber auch eine Verständigung erreichen können. Erstens muss es möglich sein, dass die Opposition, wie groß oder wie klein sie auch immer ist, das Zusammentreten des Bundestags erzwingen kann. Die Opposition darf nicht vom Wohlwollen der Regierung, nämlich der sie tragenden Koalitionsfraktionen, abhängig sein, wenn sie ein aktuelles Thema diskutieren möchte. Ich könnte mir vorstellen, dass wir in die Geschäftsordnung des Bundestags schreiben, dass der Bundestagspräsident das Parlament einberuft, wenn mindestens zwei Fraktionen dies beantragen.
Punkt zwei: Verfassungsklagen?
Heute können nicht mal alle drei Oppositionsfraktionen gemeinsam nach Karlsruhe gehen, weil sie nicht das notwendige Drittel der Abgeordneten stellen. So ist es. Faktisch bleibt heute nur der Bundespräsident übrig, der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes auf diese Weise zum Ausdruck bringen könnte. In dieser exklusiven Rolle möchte aber offensichtlich niemand den Bundespräsidenten sehen. Auch hier könnte ich mir vorstellen, dass künftig zwei Fraktionen für eine Klage ausreichen.
Und drittens?
Da geht es um die Geschäftsordnung des Bundestages, die im Ganzen so gut gelungen ist, dass sie international immer wieder als Modell empfohlen wird. Sie sieht zu Recht vor, dass von allen einzelnen Bestimmungen durch Mehrheitsbeschluss abgewichen werden kann. Das bedeutet aber, dass substanzielle Minderheitenrechte formal zulässig ausgehebelt werden könnten. Es ist also ein Schutz vor möglichem Missbrauch erforderlich.
Sie wollen auch einen eigenen Fernsehkanal für den Bundestag?
Unsere Verfassung schreibt vor, dass die Sitzungen des Bundestages öffentlich sind. Die allermeisten Haushalte verfügen heute entweder über Satellitenempfang oder über einen Kabelanschluss mit zahlreichen Programmen. Da könnte der ohnehin vorhandene Parlamentskanal technisch problemlos zugeschaltet werden. Das Bedürfnis, die Sitzungen des Bundestages miterleben zu können, wird durch keines der vorhandenen Programme abgedeckt.
Kann man nicht genug bei Phoenix sehen?
Ich schätze diesen Kanal sehr. Aber der Preis für seine Gründung war, dass sich ARD und ZDF aus der Parlamentsberichterstattung zurückgezogen haben. Außerdem ist Phoenix nicht ein Parlamentskanal, wie er sich gerne nennt, sondern Ereignisfern- sehen. Weder überträgt Phoenix alle Debat- ten - von Ausschüssen gar nicht zu reden -, noch überträgt er sie vollständig und live.
Staatsfernsehen ist aber verboten - gibt es da nicht juristische Probleme?
Er geht ja nicht um ein Fernsehprogramm des Bundestages, sondern nur um die Übertragung seiner Sitzungen auf einem speziellen Kanal, zu sehr moderaten Kosten übrigens. Wir haben bei der zuständigen Landesmedienanstalt angefragt und erwarten keine juristischen Hindernisse.
Wann endlich werden die Diäten und die Altersversorgung der Abgeordneten neu geregelt? Die SPD will die luxuriöse Altersversorgung reduzieren, die Union vor allem die Diäten erhöhen. Ist ein Kompromiss absehbar?
Beide Aspekte werden derzeit in den Fraktionen diskutiert. Mein Eindruck ist, dass es durchaus Aussichten für eine Einigung gibt.
Und die Rente mit 67 für Abgeordnete? Die haben heute mit 55 Jahren eine Vollversorgung, wenn sie 18 Jahre im Bundestag waren.
Ich würde mir wünschen, dass bei der Reform der Abgeordnetenpensionen nicht nur die Altersgrenze von 67 Jahren nach einer langen Übergangszeit aus dem gesetzlichen System übernommen wird, sondern dass der Bundestag diese Neuregelung für sich ab sofort beschließt. Das Parlament würde mit gutem Beispiel vorangehen.
Herr Lammert, wie häufig waren Sie eigentlich auf dem Präsidentenstuhl schon von Schlaf bedroht - oder gar überwältigt?
Überwältigt nie, bedroht selten. Ich kann nebenher auch andere sinnvolle Dinge erledigen. Das geht unauffällig und hält mich nicht nur wach, sondern auch bei meiner notorisch guten Laune.