Online-Debatte Gesetzliche Schranken für ARD und ZDF

Es bleibt dabei: Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen ihre Internet-Auftritte nicht nach Belieben ausbauen. Die Ministerpräsidenten haben sich auf entsprechende Regelungen geeinigt. Diese sehen in erster Linie vor, dass die Web-Inhalte von ARD und ZDF in Bezug zu ihren Sendungen stehen müssen.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einen rechtlichen Rahmen für die Online-Angebote von ARD und ZDF geeinigt. Sie verständigten sich am Donnerstag in Dresden auf die endgültige Fassung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, mit dem Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt werden.

Künftig müssen alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF in einem Drei-Stufen Test daraufhin überprüft werden, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind, ob sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen und - mit Blick auf die Rundfunkgebühren - wie teuer sie sind. Zuständig für die Prüfung sind die internen Aufsichtsgremien der Sender, also Rundfunk- und Fernsehräte. Auch die bereits bestehenden Angebote sollen bis Ende 2010 diesem Test unterzogen werden.

Landesparlamente müssen ratifizieren

Der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD), Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, sagte in Dresden, er erwarte keine Probleme mit der EU-Kommission. Es bleibe bei der vorgesehenen Sieben-Tage-Frist für TV-Programme im Internet. Vor der Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrages solle es noch eine Anhörung mit privaten Medienhäusern geben, kündigte Beck an. Nach der Unterzeichnung Ende des Jahres muss der Vertrag im Frühjahr von allen Landesparlamenten ratifiziert werden.

DGB-Chef Michael Sommer hatte noch am Mittwoch an die Regierungschefs appelliert, bestehende Internet-Angebote von ARD und ZDF von dem Drei-Stufen-Test auszunehmen. Er nannte das geplante Verfahren eine "Beschäftigungstherapie für die Rundfunkräte", mit dem die Gremien "quasi lahmgelegt" würden. Beck verwies dagegen in einem Interview der "Süddeutschen Zeitung" darauf, dass die nachträgliche Genehmigung einem Wunsch der EU-Kommission entspreche.

Er äußerte sich zuversichtlich, dass die internen Aufsichtsgremien von ARD und ZDF in der Lage sind, die Drei-Stufen-Tests sachgerecht vorzunehmen. "Die Gremien werden mit dieser zusätzlichen Aufgabe wissen, dass, wenn sie ihr nicht gerecht würden, alle auf den Plan gerufen wären: der europäische und der deutsche Gesetzgeber." Er habe auch immer dafür gekämpft, dass sich die Rundfunkräte "fachkundige Hilfe holen können, etwa bei der Bewertung der Marktbeeinflussung durch ein neues Angebot von ARD und ZDF".

Verleger: Wettbewerbsverzerrung verhindert

In einer ersten Reaktion bezeichnete die ARD die Entscheidung der Ministerpräsidenten als "Kompromiss, mit dem wir leben müssen", wie sich der ARD-Vorsitzende Fritz Raff ausdrückte. Grundsätzlich sei positiv, dass Unterhaltung als Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Teil der Grundversorgung nun nicht mehr in Frage gestellt seien. Er kritisierte den Verwaltungsaufwand, der mit der Drei-Stufen-Überprüfung bestehender Inhalte verbunden sei. Zur Regelung der Verweildauer von Inhalten im Netz sagte Raff: "Es erscheint uns nach wie vor weder logisch, noch im Sinne der Genührenzahler vertretbar, wenn aufgrund von festgelegten engen Fristen gebührenfinanzierte Angebote zu schnell wieder aus dem Netz verschwinden sollen."

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) äußerte sich zufrieden, dass wichtige Forderungen der deutschen Verlage in dem neuen Staatsvertrag nun verankert seien. Entscheidend sei vor allem, dass unbegrenzte gebührenfinanzierte Berichterstattung im Internet nur in Form von Bewegtbild und Ton erlaubt wird. Auf diese Weise werde eine öffentlich finanzierte "Online-Presse" verhindert. "Wir sind froh, dass nach langem Ringen wichtige Schranken für die wettbewerbsverzerrende Konkurrenz erhalten bleiben", sagte Christoph Fiedler, Leiter der Medienpolitik im VDZ. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Die Verleger würden nun mit Argusaugen darauf achten, ob mit dem neuen Instrumentarium verantwortlich gearbeitet werde.

DPA
DPA