Potsdamer Überfall Staatsanwalt prüft Haftentlassung

Der Generalbundesanwalt Kay Nehm will heute über eine Beschwerde gegen die Haftentlassung der beiden Tatverdächtigen im Potsdamer Überfall auf einen Deutsch-Äthiopier entscheiden. Die Beschuldigten waren gestern überraschend frei gekommen.

Generalbundesanwalt Kay Nehm will im Fall des Angriffs auf einen Deutsch-Äthiopier in Potsdam über eine Beschwerde gegen die Haftentlassung der beiden Tatverdächtigen entscheiden. Die 29 und 30 Jahre alten Männer waren fünf Wochen nach dem Vorfall am Dienstag überraschend aus der Untersuchungshaft freigelassen worden. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftbefehle wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgehoben. Der deutsche Ingenieur dunkler Hautfarbe war am Ostersonntag mit Faustschlägen schwer verletzt worden und ist seitdem im Krankenhaus.

Angesichts des "fortgeschrittenen Ermittlungsstadiums" halte der BGH-Ermittlungsrichter einen dringenden Tatverdacht nicht mehr für gegeben, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. "Dabei spielt insbesondere eine Rolle, dass der Geschädigte sich bislang nicht an die Tat erinnern kann", hieß es weiter. Der Verdacht, dass die Beschuldigten an der Gewalttat beteiligt waren, bestehe allerdings fort.

"Das ist noch kein Unschuldsnachweis"

Der Generalbundesanwalt hatte kurz nach der Tat den Fall an sich gezogen mit der Begründung, dass es sich um den Verdacht des versuchten Mordes handle, der einen rechtsextremistischen Hintergrund haben könnte. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte Nehm dafür mehrmals öffentlich kritisiert und vor einer voreiligen Festlegung gewarnt.

Der stellvertretende Chef der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), nahm die Bundesanwaltschaft in Schutz. Der Behörde sei kein Vorwurf zu machen, sie habe nach dem ersten Erscheinungsbild handeln müssen, sagte Bosbach der "Berliner Zeitung". Die Aufhebung des dringenden Tatverdachts sei im Übrigen für ein Strafverfahren kein ungewöhnlicher Vorgang. "Das ist noch kein Unschuldsnachweis." Schönbohm wollte sich in dem Blatt nicht zu der Haftentlassung der Verdächtigen äußern.

Schlägerei oder gezielter Überfall?

Bosbach warnte davor, auf Grund der Entwicklung in dem Fall Rechtsextremismus auf die leichte Schulter zu nehmen. "Wir dürfen das nicht zum Anlass nehmen, rechte Gewalt zu bagatellisieren." Politik und Medien müssten aber die Lehre daraus ziehen, dass über Gewalttaten nicht vorschnell geurteilt werden dürfe.

Nach der Aufhebung der Haftbefehle muss nun entschieden werden, ob Nehm das Verfahren mangels Zuständigkeit an die Potsdamer Staatsanwaltschaft abgeben muss. Nach DPA-Informationen gingen die Ermittler zuletzt eher von einer Schlägerei als von einem gezielten Überfall auf den Deutsch-Äthiopier aus. Allerdings habe die dunkle Hautfarbe des Opfers wohl dazu beigetragen, dass die Täter deutlich stärker zugeschlagen hätten.

DPA
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