Als erstes Bundesland hat Bremen die Altersgrenze für die Teilnahme an Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt. Die Bürgerschaft verabschiedete ein entsprechendes Gesetz der rot-grünen Regierung, wie ein Sprecher der Bürgerschaft am Donnerstag mitteilte. Gegen das Gesetz stimmten am Vortag nur die Abgeordneten der CDU sowie zwei einzelne rechtsgerichtete Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören.
Erstmals dürfen damit Jugendliche bei der Bürgerschaftswahl im Jahr 2011 an die Wahlurne. Mit der Herabsetzung des Wahlalters wollen SPD und Grüne in Bremen junge Menschen früher an die Politik heranführen. Die neue Regelung soll den Jugendlichen signalisieren, dass sie nicht nur als Problempotenzial wahrgenommen werden, sondern sich verantwortlich mit politischen Themen und Inhalten in einer entscheidungsbezogenen Form auseinandersetzen können, heißt es in der schriftlichen Begründung.
Unter anderem dadurch könne eine höhere Identifikation der 16- und 17-Jährigen mit dem demokratischen System erreicht werden. Dies sei angemessen, weil schon in früheren Lebensjahren von jedem Einzelnen ein höheres Maß an Eigenständigkeit gefordert werde, sodass Jugendliche heute früher selbstständig und selbstverantwortlich würden.
Bislang durften 16-Jährige nur in einigen Bundesländern an den Kommunalwahlen teilnehmen. Diese Regelung gilt in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Bremen durften sie bislang die Ortsteil-Parlamente mitwählen, ab sofort auch die Stadtbürgerschaft und die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung.
Zur Wahl aufstellen lassen dürfen sich weiterhin nur Volljährige. Eine Senkung des Alters hätte der Beschlussbegründung zufolge Probleme bereitet, da Jugendliche nicht uneingeschränkt geschäftsfähig seien und für sie das Elternrecht gelte.