Solidaritätszuschlag Steuerzahlerbund rät zu Einspruch gegen Steuerbescheid

Der Solidaritätszuschlag steht wieder auf dem Prüfstand. Wird die Abgabe zum Aufbau Ost für verfassungswidrig erklärt, könnte jeder Steuerzahler Ansprüche geltend machen. Allerdings nur dann, wenn er gegen die Bescheide für die Jahre 2008 und 2009 Einspruch einlegt.

Nach dem Urteil zum Solidaritätszuschlag rät der Bund der Steuerzahler (BdSt) den Bürgern, Einspruch gegen die Steuerbescheide 2008 und 2009 einzulegen. Nur so hätten die Steuerzahler einen Anspruch auf Rückerstattung des "Soli", sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig erklären, sagte Verbandspräsident Karl-Heinz Däke am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk.

Däke sieht gute Chancen, dass die Karlsruher Richter den "Soli" für nicht verfassungsgemäß erklären. "Wenn ein Finanzgericht davon überzeugt ist, dass der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verfassungswidrig ist, dann kann das Bundesverfassungsgericht schlecht daran vorbei", sagte Däke. Er bezog sich damit auf die Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts vom Mittwoch, das den Solidaritätszuschlag für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und eine entsprechende Klage an das höchste deutsche Gericht verwiesen hatte. Der Kläger war vom Bund der Steuerzahler unterstützt worden.

Bund braucht das Geld dringend

Der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit wurde 1991 erstmals eingeführt. Er beläuft sich derzeit auf 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das jährliche Aufkommen beträgt nach Angaben des niedersächsischen Gerichts derzeit rund zwölf Milliarden Euro. In der Vergangenheit waren alle Versuche gescheitert, den "Soli" vor Finanzgerichten zu kippen. Auch das Bundesverfassungsgericht nahm noch 2002 eine Verfassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zur Entscheidung an.

Der Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Volker Wissing (FDP), sagte am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin": "Das Gericht hat gesagt, dass der "Soli" nicht für dauerhafte Aufgaben verwendet werden darf. Das ist eine sicherlich sehr ernstzunehmende juristische Begründung." Man sollte nun abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

Wissing sagte weiter, der Solidaritätszuschlag sei ein Grenzfall. "Fest steht, dass der Bund gegenwärtig auf die Einnahmen ganz schwer verzichten kann", betont er. Man sollte aber auch Bedenken westdeutscher Kommunen gegen den Zuschlag ernst nehmen. Der FDP-Politiker warnte vor einer neuen Ost-West-Diskussion. Diese sei "nicht zukunftsgerichtet".

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AFP/AP