Die Bundesregierung hat ein Bündel von Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen. Das Kabinett billigte nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, dessen Kern die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 80 Euro auf 1000 Euro im Jahr ist. Nach längerem Streit hatten sich die Koalitionspartner Mitte Januar geeinigt, dass die Arbeitnehmer davon schon für das Jahr 2011 profitieren sollen. Auf den Bundeshaushalt soll sich diese Entlastung um einen Gesamtbetrag von 330 Millionen Euro aber erst im kommenden Jahr auswirken. Für den Bürger bedeutet dieser Schritt eine Steuerentlastung um maximal 36 Euro im Jahr.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag deckt Kosten ab, die dem Bürger durch seine Berufsausübung entstehen. Das betrifft zum Beispiel Aufwendungen für berufsbedingte Kleidung und für die Fahrt zur Arbeit. Liegen die tatsächlichen Kosten höher als die Pauschale, müssen dem Finanzamt Einzelbelege vorgelegt werden.
Das vom Kabinett verabschiedete Maßnahmenpaket im Gesamtvolumen von knapp 600 Millionen Euro umfasst noch weitere Änderungen. So sollten Eltern künftig die Kosten der Kinderbetreuung einfacher geltend machen können, da es keinen Unterschied mehr macht, ob diese privat oder beruflich bedingt sind. Einkommensüberprüfungen bei volljährigen Kindern bei die Gewährung von Kindergeld und Kinderbreibetragen sollen entfallen. Bürger sollen zudem wählen können, ob sie ihre Einkommensteuererklärung künftig nur noch alle zwei Jahre abgeben wollen. Darüber hinaus sollen etliche n Regelungen des Steuerrechts für Unternehmen vereinfacht und damit Bürokratielasten abgebaut werden.
Nach dem Kabinettsbeschluss stehen nun die parlamentarischen Beratungen über die Steuervereinfachungsschritte an.