Steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe Unterstützung aus dem konservativen Südwesten

In vielen Lebensbereichen sind homosexuelle Paare Eheleuten bereits gleichgestellt. Über ihre Behandlung beim Finanzamt wird aber noch immer gestritten. Unterstützung kommt aus ungewohnter Richtung.

Der Vorstoß mehrerer CDU-Bundestagsabgeordneten zu einer steuerlichen Gleichstellung der sogenannten Homosexuellen-Ehe wird auch in der Union Baden-Württembergs unterstützt, die als eher konservativ gilt. "Nach meiner Überzeugung ist es nicht die Aufgabe der Politik, individuelle Lebensentwürfe zu bewerten", sagte Landeschef Thomas Strobl der Ulmer "Südwest Presse". "Entscheidend ist, dass zwei Menschen für einander Verantwortung übernehmen: Ob dies ein Mann und eine Frau sind oder zwei Männer oder zwei Frauen, ist zweitrangig."

Während auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) den Vorstoß befürwortet, sieht CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt ihn "äußerst skeptisch". Allerdings ist in der CSU die Haltung nicht einheitlich: Die Abgeordnete Dagmar Wöhrl unterstützt laut "Süddeutscher Zeitung" den Appell ihrer CDU-Kollegen.

Das Finanzministerium sieht derzeit keine Notwendigkeit, eingetragenen Lebenspartnern dieselben einkommensteuerlichen Privilegien wie Eheleuten zu gewähren, wie die Tageszeitung "taz" berichtet hatte. Die Oppositionsparteien und selbst der Koalitionspartner FDP sind jedoch dafür.

Erörterungsbedarf in den Ministerien

Deshalb können sich die beteiligten Ministerien laut "Süddeutscher Zeitung" auch nicht darauf verständigen, wie die Bundesregierung auf eine Bitte des Bundesrates reagieren soll, das Ehegatten-Splitting für die Lebenspartnerschaften mit dem Jahressteuergesetz 2013 einzuführen. Die Zeitung zitiert den Wirtschaftsminister und FDP-Chef Philipp Rösler mit den Worten, es gebe noch Erörterungsbedarf mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Der in homosexueller Partnerschaft lebende FDP-Politiker Michael Kauch sagte der "Passauer Neue Presse": "Wir haben die gleichen Unterhalts- und Einstandspflichten wie Verheiratete." Es sei daher vollkommen logisch, dass gleiche Verpflichtungen auch gleiche Rechte nach sich ziehen müssten.

DPA
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