Im Streit um das sogenannte Thermofenster in Dieselfahrzeugen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt: Autokäufer können gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn ihnen wegen einer im Fahrzeug verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung ein Schaden entstanden ist. Das EU-Recht schütze die Interessen des einzelnen Käufers, erklärte der EuGH am Dienstag. (Az. C-100/21)