Nach 26 Jahren Studium: Kein Wohngeld für 50-jährigen Dauerstudenten
Nach 26 Jahren Studium hat ein 50-jähriger Langzeitstudent einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz zufolge keinen Anspruch auf Wohngeld. Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage ab, nachdem der Dauerstudent im März 2024 Leistungen beantragt hatte, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die zuständige Behörde lehnte den Wohngeldantrag als rechtsmissbräuchlich ab, weil der Mann sein Studium nicht ernsthaft und nicht zielstrebig betreibe.