Das Gericht in Karlsruhe lehnte den Antrag ab, sagte eine Sprecherin heute. Mit dem Schriftsatz wollten die Antragsteller in jedem Fall eine Einstellung des Verfahrens verhindern. Sie hatten befürchtet, dass die Karlsruher Richter am kommenden Dienstag wegen des V-Mann-Skandals eine Fortsetzung des Prozesses ablehnen.
Die Antragsteller hatten vor kurzem in einem Schriftsatz gefordert, vor einer Einstellung zu etwaigen "Verfahrenshindernissen" Stellung nehmen zu dürfen. In ihrem Schreiben gehen sie erkennbar davon aus, dass Karlsruhe am Dienstag das Ende des Verbotsverfahrens verkünden wird.
Auch die Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), sieht nur noch einen kleinen Hoffnungsschimmer für eine Rettung der Verbotsanträge. Es gebe Hinweise, dass Karlsruhe das Verfahren einstellen werde, sagte sie in Berlin. Das Bundesinnenministerium beteiligte sich nicht an Spekulationen. "Das Bundesverfassungsgericht sieht offenbar keine Notwendigkeit einer Erörterung mit den Antragstellern vor dem Termin am 18. März", heißt es in einer Stellungnahme.
NPD-Führungsebene für den Verfassungsschutz tätig
Nach den Worten der Sprecherin des Gerichts, Gudrun Schraft-Huber, hat der Zweite Senat über den als "Gegenvorstellungen" überschriebenen Antrag beraten. "Der Senat hat beschlossen, den Verkündungstermin am Dienstag aufrechtzuerhalten." Sie bestätigte damit eine Meldung des Berliner "Tagesspiegels".
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sind der Ansicht, dass der Zweite Senat auf der Grundlage des bisherigen Erörterungstermins vom 8. Oktober 2002 das Verfahren nicht einstellen darf. Denn damals seien zahlreiche Fragen offen geblieben, deren Klärung einer späteren mündlichen Verhandlung überlassen bleiben sollten. Bisher sei beispielsweise nicht die Frage problematisiert worden, «ob V-Leute in den Vorständen der NPD (Bundes- oder Landesvorstand) ein Hindernis für die Durchführung des Verfahrens seien».
Die ursprünglich für Februar 2002 anberaumte Verhandlung im Verbotsprozess war geplatzt, nachdem das Bundesinnenministerium den ehemals hochrangigen NPD-Funktionär Wolfgang Frenz als früheren Spitzel des Verfassungsschutzes genannt hatte. Vor allem auf seine Äußerungen hatten die Antragsteller den gegen die NPD erhobenen Antisemitismusvorwurf gestützt. Anschließend wurden weitere V-Leute enttarnt. Nach Angaben der Antragsteller arbeitete in den letzten Jahren jeder Siebte aus der NPD-Führungsebene für den Verfassungsschutz.