Verfassungsgericht Bundestag darf über EU-Verfassung abstimmen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für eine Bundestagsabstimmung zur EU-Verfassung freigemacht. Die Karlsruher Richter wiesen damit eine Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler ab, der sich für eine Volksabstimmung stark machte.

In Frankreich stimmt Ende Mai das Volk über die EU-Verfassung ab, in Deutschland dagegen das Parlament. Damit es gar nicht soweit kommt, hatte der CSU-Politiker Peter Gauweiler beim Verfassungsgericht Klage eingereicht. Der Zweite Senat in Karlsruhe verwarf nun die Klage Gauweilers.

Gauweiler hält die geplante Zustimmung des Bundestags zur EU-Verfassung für grundgesetzwidrig, weil damit jeglichem EU-Recht Vorrang selbst vor dem Grundgesetz eingeräumt werde. Eine derart weit reichende Entscheidung könne nur per Volksabstimmung getroffen werden. Der CSU-Politiker wollte die für den 12. und 13. Mai geplante Abstimmung im Bundestag stoppen lassen. Der CSU-Abgeordnete scheiterte sowohl mit einer Klage, die er als Bundestagsabgeordneter eingereicht hatte, als auch mit einer Verfassungsbeschwerde. Damit hat sich auch sein Eilantrag erledigt, mit dem er die Ratifizierung wenigstens vorläufig verhindern wollte.

Nach Ansicht des Zweiten Senats kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes erhoben werden. Damit muss Gauweiler den Abschluss des Verfahrens in Bundestag und Bundesrat abwarten. Nach den Worten der Richter kann er allerdings unmittelbar danach klagen - also noch vor Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes.

Der Senat verwies auf die Ratifizierung des Vertrags von Maastricht: Damals habe der Bundespräsident die Unterzeichnung der Urkunde bis zu einer Entscheidung des Karlsruher Gerichts aufgeschoben.

Gauweilers Organklage wurde mangels Antragsbefugnis abgewiesen. Seine Rechte als Abgeordneter seien durch die Terminierung der Abstimmung nicht verletzt. Der Bundestag erfülle damit die Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahrens. Erst die öffentliche Debatte im Bundestag ermögliche es den Abgeordneten, sich eine Meinung über den Gesetzentwurf zu bilden und die Verantwortung für ihre Entscheidung zu übernehmen.

Ein positives Signal an Frankreich

Unmittelbar vor einem Treffen mit vier Vertretern der Ministerpräsidenten am Abend äußerte sich Bundeskanzler Gerhard Schröder in Berlin sehr zurückhaltend. Die Bundesregierung strebt eine endgültige Ratifizierung der EU-Verfassung im Mai vor der Volksbefragung in Frankreich an, um ein "positives Signal" an das Nachbarland zu senden. Die Zustimmung zur Verfassung steht in Frankreich auf der Kippe. Im Bundestag und Bundesrat ist sie dagegen nicht umstritten.

Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber bekräftigte aber die Forderung der Länder und der Unionsvertreter im Bundestag, künftig schon frühzeitig in wichtige EU-Entscheidungen wie etwa die Feinstaubrichtlinie oder den EU-Haftbefehl eingebunden zu werden. Schröder sagte vor Beginn der Gespräche, es müsse eine "Balance" zwischen der Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und den Interessen der Länder gefunden werden.

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