Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Linksfraktion gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan abgewiesen. Durch die Entsendung der Aufklärungsflugzeuge würden keine Rechte des Bundestags verletzt, heißt es in dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Linke hatte geltend gemacht, mit dem Einsatz werde der ursprünglich auf Verteidigung gerichtete Zweck der NATO überdehnt, ohne dass die schleichende Ausweitung der Aufgaben vom Bundestag gebilligt worden wäre.
Nach den Worten der Karlsruher Richter dient der NATO-geführte ISAF-Einsatz in Afghanistan der Sicherheit des euro-atlantischen Raums und überschreitet daher nicht wesentliche Strukturentscheidungen des NATO-Vertrags. Anhaltspunkte dafür, das Verteidigungsbündnis habe sich von seiner friedenswahrenden Ausrichtung abgekoppelt, lägen nicht vor, entschied der Zweite Senat.
Aus Sicht des Gerichts sind Krisenreaktionseinsätze auf dem Gebiet eines angreifenden Staates dann von der regionalen Begrenzung des NATO-Vertrags gedeckt, wenn sie "sachlich und zeitlich" mit dem Angriff in Verbindung stehen. Dies sei bei ISAF der Fall: Der Einsatz solle den Wiederaufbau Afghanistans unterstützen und dadurch das Wiedererstarken der Taliban und von El Kaida verhindern. Damit sollten neue Angriffe vermieden werden. Der Bezug der NATO zum euro-atlantischen Raum habe zu keiner Zeit militärische Einsätze allein auf das NATO-Gebiet beschränkt, sondern auch Einsätze auf dem Territorium des Angreifer vorgesehen.