Das Kanzleramt war bereits zehn Tage nach Inkrafttreten des Visa-Erlasses am 3. März 2000 von der außenpolitischen Tragweite des Vorgangs und dem daraus entstandenen Zwist zwischen Außenminister Joschka Fischer und Innenminister Otto Schily informiert, ohne angemessen zu reagieren. Dies belegen als vertraulich klassifizierte Dokumente, die das Hamburger Magazin stern in seiner bereits am Mittwoch erscheinenden Ausgabe veröffentlicht.
Danach schickte das Innenministerium am 13. März 2000, zwei Tage vor der wöchentlichen Kabinettssitzung, die Kopie eines Schreibens von Innenminnister Schily an den Büroleiter von Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier mit dem handschriftlichen Vermerk: "Herrn Dr. Seeba mit der Bitte um Vorlage bei Staatssekretär Dr. Steinmeier." Schily beruft sich darin auf einen ersten Brief vom 10. März an Fischer und stellt auf drei Seiten klar, dass der vom Außenminister in Kraft gesetzte Visa-Erlass politisch wie rechtlich unhaltbar sei. Wie der stern weiter schreibt, wurde Steinmeier auch vom ersten Brandbrief Schilys an Fischer in Kenntnis gesetzt, ohne dass der Kanzler gehandelt hätte.
Wie aus den Dokumenten weiter hervorgeht, unterrichtete der im Innenministerium für Ausländerrecht zuständige Referatsleiter Hans-Joachim Stange am 14. März, also einen Tag vor der Kabinettssitzung, Otto Schily darüber, dass der Kanzler den Visastreit möglicherweise ansprechen werde. Dies, so der stern, ist ein Indiz dafür, dass Gerhard Schröder von Steinmeier informiert wurde und die Sache offenkundig für hinreichend brisant hielt, um sie selbst zur Sprache zu bringen. Stange habe jedenfalls gewusst, dass die Spitze des Kanzleramtes informiert und alarmiert war.
Staatsanwaltschaft: Kein Anlass zu Ermittlungen gegen Fischer
Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht unterdessen keinen Anlass, gegen Fischer zu ermitteln. Äußerungen des Kölner Oberstaatsanwaltes Egbert Bülles vom Montag seien falsch verstanden worden, teilte der Leitende Kölner Oberstaatsanwalt Jürgen Kupischke am Dienstag mit. "Die Staatsanwaltschaft Köln hat keinerlei Anlass, derartige Ermittlungen zu erwägen, geschweige denn, dies anderen zu empfehlen", erklärte Kupischke. Die Erkenntnisse zu einer eventuellen Verantwortlichkeit von Angehörigen der Bundesministerien seien der Staatsanwaltschaft Berlin 2004 vollständig mitgeteilt worden. "Hierbei bestand kein Anlass, strafrechtliche ober vorbereitende Maßnahmen gegen Außenminister Fischer anzuregen."
Er beziehe sich mit seiner Stellungnahme auf Äußerungen von Bülles, der gegenüber Presseorganen "seine Meinung nicht nur zu dem bei der Staatsanwaltschaft Köln anhängigen Verfahren, sondern auch zur Prüfung eines Anfangsverdachts strafbarer Handlungen gegen Außenminister Fischer geäußert" habe, erklärte Kupischke. Dies sei vielfach als Ratschlag an die Berliner Staatsanwaltschaft verstanden worden. Mit der Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sei aber allein die Staatsanwaltschaft Berlin befasst. "Die Staatsanwaltschaft Köln hat keinen Anlass, den Kolleginnen und Kolleginnen der Staatsanwaltschaft Berlin hierzu irgendwelche Ratschläge oder Anregungen zu erteilen."
Bülles, der durch seine Ermittlungen die Visa-Affäre ins Rollen brachte, hatte der ARD auf die Frage, ob er gegen Fischer ermitteln würde, wenn er Staatsanwalt in Berlin wäre, gesagt: "Ja, ich würde gegen ihn ermitteln." Im Gespräch mit Reuters hatte er am Montag hinzugefügt: "Ein Anfangsverdacht besteht ja wohl. Das heißt ja nicht, dass ich in diesem Fall automatisch Anklage erheben würde." Bei der Staatsanwaltschaft Berlin hatte es dazu geheißen, wenn Bülles solche Erkenntnisse vorlägen, könne er auch als Staatsanwalt in Köln Ermittlungen aufnehmen.
Die Union wirft der Regierung und vor allem Fischer vor, mit einer Lockerung der Visa-Politik seit 1999 vor allem an der Botschaft in Kiew ein Einfallstor für Schleuser, Schwarzarbeit und Zwangsprostitution geschaffen zu haben. Fischer hat inzwischen auch eigene Fehler eingeräumt. Mit der Visa-Affäre beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des Bundestages.