Einen Streit mit dem Bundeskanzleramt um dessen Auskunftspflichten hat ein Berliner Journalist nun doch verloren. In dem Prozess am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ging es um vertrauliche Hintergrundgespräche. Das OVG wies die Klage des «Tagesspiegel»-Redakteurs am Mittwoch ab (Az.: OVG 6 B 1/21).