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Übersicht Auch Bayern und Hessen streichen Beherbergungsverbot: Wo es weiterhin gilt – und wo nicht

Coronavirus-Beherbergungsverbote: "Hotel"-Schriftzug in Stuttgart
Hotel tabu: In mehreren Bundesländern gilt weiterhin ein sogenanntes Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Coronavirus-Risikogebieten
© Christoph Schmidt / DPA
Fünf der 16 Bundesländer halten weiter am sogenannten Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Coronavirus-Risikogebieten fest. Zuletzt erklärten Bayern und Hessen das Ende der Regelung. Wo sie weiterhin gilt und wo Urlauber sogar in Quarantäne müssen – eine Übersicht.

Sie waren einer der Zankäpfel beim Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch: die sogenannten Beherbergungsverbote, die in mehreren Bundesländern für Reisende aus inländischen Coronavirus-Risikogebieten gelten. Trotz stundenlanger Verhandlungen konnten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder nicht auf eine einheitlich Linie einigen – somit hat jedes Bundesland in der Frage weiterhin seine eigenen Regeln.

In Bayern ist das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten in Kürze passé. Es laufe an diesem Freitag aus und "wir belassen es dabei", sagte Staatskanzleichef Florian Hermann. Hessen will laut Mitteilung der Staatskanzlei am Montag die Abschaffung beschließen. 

Am Donnerstag hatten bereits die Regierungen des Saarlandes und Sachsen angekündigt, entsprechende Regelungen außer Kraft zu setzen. In Niedersachsen und Baden-Württemberg kippten Gerichte die Beschränkungen. Andere Länder hatten sie  gar nicht erst eingeführt.

Beherbergungsverbote in den Bundesländern im Überblick

Es bleibt also unübersichtlich: Wo gilt das sogenannte Beherbergungsverbot? Wo gelten welche Quarantäneregeln? Das sind Fragen, die sich viele Menschen angesichts der vielerorts schon begonnenen Herbstferien stellen. Eine Übersicht:

Bundesland

Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten

Bemerkung

Bayern

nein

läuft am 16. Oktober 2020 aus

Baden-Württemberg

nein

vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim außer Vollzug gesetzt

Berlin

nein

Brandenburg

ja

Bremen

nein

Hamburg

ja

Touristen müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Falls doch, ist ein aktueller negativer Test erforderlich.

Hessen

nein

soll am Montag (19. Oktober) abgeschafft werden

Mecklenburg-Vorpommern

ja

14-tägige Quarantänepflicht auch mit negativem Corona-Test, zweiter negativer Test kann zu Verkürzung führen

Niedersachsen

nein

vom Oberverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt und ausgesetzt

Nordrhein-Westfalen

nein

Rheinland-Pfalz

nein

Saarland

nein

Sachsen

nein

ab Samstag (17. Oktober) keine Testpflicht mehr

Sachsen-Anhalt

ja

Schleswig-Holstein

ja

Thüringen

nein

Strenggenommen handelt es sich bei dem sogenannten Beherbergungsverbot in den betroffenen Ländern nicht um ein grundsätzliches Verbot, in Hotels oder Ferienwohnungen zu übernachten. Vielmehr haben Urlauber die Möglichkeit einen aktuellen negativen Test auf eine Coronavirus-Infektion vorzulegen, um übernachten zu dürfen.

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Grundsätzlich appellierten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten nach ihrem Treffen am Mittwoch, auf Reisen zu verzichten. Das Robert-Koch-Institut hatte in seinem aktuellen Strategiepapier zum Umgang mit dem Coronavirus darauf hingewiesen, dass weniger das Reisen als solches, sondern vielmehr das Verhalten von Reisenden in den jeweiligen Urlaubsgebieten ein Risikofaktor ist (lesen Sie hier mehr dazu).

In den Bundesländern, in denen das sogenannte Beherbergungsverbot besteht, gelten als Risikogebiet solche Regionen (Landkreise oder kreisfreie Städte), in denen das Robert-Koch-Institut mehr als 50 Neuinfektionen mit Sars-CoV-2 auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert.

Sehen Sie die sogenannten Hochinzidenzgebiete rot eingefärbt auf der täglich aktualisierten Karte:



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