Sie waren einer der Zankäpfel beim Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch: die sogenannten Beherbergungsverbote, die in mehreren Bundesländern für Reisende aus inländischen Coronavirus-Risikogebieten gelten. Trotz stundenlanger Verhandlungen konnten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder nicht auf eine einheitlich Linie einigen – somit hat jedes Bundesland in der Frage weiterhin seine eigenen Regeln.
In Bayern ist das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten in Kürze passé. Es laufe an diesem Freitag aus und "wir belassen es dabei", sagte Staatskanzleichef Florian Hermann. Hessen will laut Mitteilung der Staatskanzlei am Montag die Abschaffung beschließen.
Am Donnerstag hatten bereits die Regierungen des Saarlandes und Sachsen angekündigt, entsprechende Regelungen außer Kraft zu setzen. In Niedersachsen und Baden-Württemberg kippten Gerichte die Beschränkungen. Andere Länder hatten sie gar nicht erst eingeführt.
Beherbergungsverbote in den Bundesländern im Überblick
Es bleibt also unübersichtlich: Wo gilt das sogenannte Beherbergungsverbot? Wo gelten welche Quarantäneregeln? Das sind Fragen, die sich viele Menschen angesichts der vielerorts schon begonnenen Herbstferien stellen. Eine Übersicht:
Bundesland | Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten | Bemerkung |
Bayern | nein | läuft am 16. Oktober 2020 aus |
Baden-Württemberg | nein | vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim außer Vollzug gesetzt |
Berlin | nein | |
Brandenburg | ja | |
Bremen | nein | |
Hamburg | ja | Touristen müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Falls doch, ist ein aktueller negativer Test erforderlich. |
Hessen | nein | soll am Montag (19. Oktober) abgeschafft werden |
Mecklenburg-Vorpommern | ja | 14-tägige Quarantänepflicht auch mit negativem Corona-Test, zweiter negativer Test kann zu Verkürzung führen |
Niedersachsen | nein | vom Oberverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt und ausgesetzt |
Nordrhein-Westfalen | nein | |
Rheinland-Pfalz | nein | |
Saarland | nein | |
Sachsen | nein | ab Samstag (17. Oktober) keine Testpflicht mehr |
Sachsen-Anhalt | ja | |
Schleswig-Holstein | ja | |
Thüringen | nein |
Strenggenommen handelt es sich bei dem sogenannten Beherbergungsverbot in den betroffenen Ländern nicht um ein grundsätzliches Verbot, in Hotels oder Ferienwohnungen zu übernachten. Vielmehr haben Urlauber die Möglichkeit einen aktuellen negativen Test auf eine Coronavirus-Infektion vorzulegen, um übernachten zu dürfen.

Grundsätzlich appellierten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten nach ihrem Treffen am Mittwoch, auf Reisen zu verzichten. Das Robert-Koch-Institut hatte in seinem aktuellen Strategiepapier zum Umgang mit dem Coronavirus darauf hingewiesen, dass weniger das Reisen als solches, sondern vielmehr das Verhalten von Reisenden in den jeweiligen Urlaubsgebieten ein Risikofaktor ist (lesen Sie hier mehr dazu).
In den Bundesländern, in denen das sogenannte Beherbergungsverbot besteht, gelten als Risikogebiet solche Regionen (Landkreise oder kreisfreie Städte), in denen das Robert-Koch-Institut mehr als 50 Neuinfektionen mit Sars-CoV-2 auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert.
Sehen Sie die sogenannten Hochinzidenzgebiete rot eingefärbt auf der täglich aktualisierten Karte:
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