
Die Schön Klinik in Düsseldorf am Rheinufer. Auch dieses Foto ist als Beispiel für eine recht weit gefasste Regel gedacht: Pyrotechnik darf generell – also unabhängig von Silvester – nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gezündet werden. So steht es in Paragraf 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
© Hans Blossey / Imago Images