
Kroatien - TEILWEISE REISEWARNUNG
Wegen der gestiegenen Zahl von Corona-Neuinfektionen hat das Auswärtige Amt für zwei südliche Verwaltungsbezirke in Kroatien, die sogenannten Gespanschaften ?ibenik-Knin sowie Split-Dalmatien eine Reisewarnung ausgesprochen. Deutsche und Bürger aus anderen EU-Staaten dürfen ohne Nachweis bestimmter Gründe einreisen. Die Reisenden müssen an der Grenze nur erklären, wo sie sich aufhalten werden und wie sie erreichbar sind.
Damit sollen sie gefunden werden können, wenn es in ihrer Umgebung neue Corona-Infektionen gibt. Ein entsprechendes Formular kann vor Reiseantritt aus dem Internet heruntergeladen werden. An den Stränden gelten Abstandsregeln, eine Überbelegung soll verhindert werden. In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht.
Wegen der gestiegenen Zahl von Corona-Neuinfektionen hat das Auswärtige Amt für zwei südliche Verwaltungsbezirke in Kroatien, die sogenannten Gespanschaften ?ibenik-Knin sowie Split-Dalmatien eine Reisewarnung ausgesprochen. Deutsche und Bürger aus anderen EU-Staaten dürfen ohne Nachweis bestimmter Gründe einreisen. Die Reisenden müssen an der Grenze nur erklären, wo sie sich aufhalten werden und wie sie erreichbar sind.
Damit sollen sie gefunden werden können, wenn es in ihrer Umgebung neue Corona-Infektionen gibt. Ein entsprechendes Formular kann vor Reiseantritt aus dem Internet heruntergeladen werden. An den Stränden gelten Abstandsregeln, eine Überbelegung soll verhindert werden. In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht.
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