Seit August gilt in Deutschland die neue Einreiseverordnung. Demnach muss sich jeder Reiserückkehrer auf der Website www.einreiseanmeldung.de anmelden, wenn er aus einem Corona-Hochrisikogebiet abfliegt oder auf dem Landweg wieder einreisen möchte.
Für vollständig Geimpfte und Genesene gilt eine Test- und Quarantänefreiheit, nicht jedoch für Ungeimpfte. Diese Personengruppe muss nicht nur die digitale Einreiseanmeldung vornehmen, sondern vor dem Abflug aus dem Ausland auch einen Coronatest absolvieren und ein negatives Ergebnis vorzeigen. Das ist auch bei Einreisen per Auto, Bus, Zug oder Schiff erforderlich.
Zusätzlich müssen sich Ungeimpfte nach Einreise in Deutschland für zehn Tage in Quarantäne begeben. Nach dem fünften Tag der Quarantäne kann diese mit einem negativen Testergebnis vorzeitig beenden werden.
Virus-Variantengebiet
Sowohl Geimpfte, Genesene als auch Ungeimpfte, die aus einem als Virus-Variantengebiet ausgewiesenen Land nach Deutschland einreisen, müssen sich ausnahmslos einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Diese Quarantäne lässt sich nicht verkürzen. Allerdings hat das Robert Koch-Institut (RKI) zur Zeit keine Varianten-Gebiete gelistet.
"Bitte überprüfen Sie unmittelbar vor Abreise, ob die Länder, in denen Sie sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland aufgehalten haben, als Risikogebiete eingestuft sind", heißt es auf der Website des RKI.
Die vollständig und aktualisierte Länderliste mit Risiko- und Virus-Variantengebieten des RKI finden Sie hier.
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