Klimaaktivisten haben sich am Donnerstagmorgen auf die Landebahn von zwei deutschen Airports geklebt – und damit den Flugverkehr in Hamburg und Düsseldorf lahmgelegt. Die Folge: etliche Flugausfälle und Verspätungen. Und das pünktlich zum Ferienbeginn. Aber welche Rechte haben Passagiere in einem solchen Fall? Wir beantworten die wichtigsten Fragen im Überblick.
Klimaproteste am Airport: Wie erfahre ich, ob mein Flug ausfällt?
Normalerweise informiert die Fluggesellschaft die Passagiere rechtzeitig, wenn ein Flug ausfällt. Im Fall eines Klimaprotests kann es jedoch vorkommen, dass der Flug unerwartet entfällt. Deshalb lohnt es sich, proaktiv auf seine Airline zuzugehen und sich zu informieren, wenn der Abflughafen für die geplante Reise vom Protest betroffen ist. Der einfachste Weg ist hier die Hotline der Fluggesellschaft, manchmal stehen die Infos aber auch auf der Webseite. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, der wendet sich am besten an seinen Reiseveranstalter.
Mein Flug fällt wegen Klimaprotesten aus. Wie komme ich jetzt in den Urlaub?
Grundsätzlich haben Passagiere laut Fluggastrechteverordnung das Recht auf die Rückerstattung ihres Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zu ihrem Reiseziel. Ob Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht, ist eine andere Frage: "Bei den Protesten der Klimaaktivist:innen der "Letzten Generation" handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand, da die Fluggesellschaften daraus entstehende Flugausfälle nicht selbst verschuldet haben“, so Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin in einer Mitteilung von Flightright. Wenn Fluggäste die alternative Beförderung zum Reiseziel wählen, ist die Airline trotzdem verpflichtet, sie schnellstmöglich zum Ziel zu bringen. Dafür kann sie auch auf Flüge anderer Fluggesellschaften oder Bus und Bahn zurückgreifen. Wer den Ticketpreis lieber zurückhaben möchte, der muss sich selbst darum kümmern, in den Urlaub zu kommen.
Mein Flug ist wegen des Klimaprotests verspätet. Habe ich ein Recht auf Entschädigung?
Grundsätzlich gilt, dass Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden ein Recht auf Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro haben. Auch bei kurzfristigen Annullierungen trifft diese Regelung zu. Allerdings kann sich die Airline im Fall der Klimaproteste auf außergewöhnliche Umstände berufen. In dem Fall ist sie nicht zu der zusätzlichen Zahlung von Entschädigungen verpflichtet, sofern sie belegen kann, dass sie alles versucht hat, um den Ausfall oder die Verspätung zu verhindern. "Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Flugreisenden auf eine schnellere Verbindung umzubuchen", sagt Claudia Brosche dazu.
Ich habe den Flug verpasst, weil die Sicherheitskontrolle am Flughafen zu lange gedauert hat. Und jetzt?
Wenn nicht die Airline selbst, sondern das Sicherheitspersonal des Flughafens wegen der Klimaproteste verspätet ist, dann ändert sich die Situation für Passagiere. In diesem Fall kann man laut Verbraucherzentrale lediglich versuchen, die Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat geltend zu machen. Denn das Sicherheitspersonal gehört zur Bundespolizei und damit zum Staat. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, der kann zudem über seinen Reiseveranstalter einen Ersatzflug organisieren lassen. In diesem Fall trägt der Veranstalter die Verantwortung dafür, dass der Reisende auch am Ziel ankommt. Brosche erläutert: "Es besteht voraussichtlich kein Anspruch gegen den Flughafen. Denn der Flughafen dürfte nur in äußerster Missachtung der Sicherheitsvorschriften haften, was regelmäßig nicht zu erwarten ist."
Quelle: Flightright