Flughafen Linz
Gerichtsvollzieher pfändet ganzen Ryanair-Jet – wegen 892 Euro

Ryanair Boeing in Linz
Wenn der Gerichtsvollzieher anklopft – Ryanair-Maschine in Linz
© Harald Dostal / Imago Images
Weil Ryanair einer Passagierin nicht die Mehrkosten für einen Ersatzflug zahlen wollte, hat diese den Gerichtsvollzieher gerufen. Kleinlaut erstatteten die Iren ihr das Geld.

Der Ryanair-Flug FR1695 kam aus London-Stansted und setzte am frühen Nachmittag des 9. März in Linz auf. Kurz darauf geschahen an Bord der Boeing 737-800 selten gesehene Dinge: Eine Anwältin sowie ein Gerichtsvollzieher betraten die Maschine. Aber nicht, um in die britische Hauptstadt zu fliegen, sondern um sie zu pfänden – wegen 892 Euro. 

Diese Summe war aufgelaufen, weil Ryanair sich geweigert hatte, einigen Passagieren die Mehrkosten für den Ersatz eines verspäteten Flugs zu zahlen. Im Juli 2024 wollte eine Frau mit zwei Freunden (und Ryanair) nach Mallorca fliegen, doch der gebuchte Flug verspätete sich um 13 Stunden. Das Trio kaufte sich also neue Tickets, die aber jeweils 105 Euro teurer waren als die ursprünglich gebuchten.

Frau wollte von Ryanair Mehrkosten zurück 

Später wollte die Frau ihr Geld zurück. Was sie aber bekam, reichte nicht: Die irische Airline ersetzte ihr den Preis für den ursprünglichen Flug, aber nicht die 105 Euro, die sie für das Ersatzticket hatte drauflegen müssen. Und ebenso verweigerte Ryanair den von ihr geforderten Schadenersatz in Höhe von 250 Euro. Die Passagierin schaltete einen Anwalt ein.

Tatsächlich erwirkte die Kanzlei einen Titel gegen die Fluggesellschaft. „Alles von Wert kann gepfändet werden“, sagte einer der Anwälte dem Portal „Heute“. Problem sei nur: Weil Ryanair „ein irisches Unternehmen ist, muss man schauen, was in Österreich greifbar ist“, so der Jurist. Die Lösung stand dann wenig später auf dem Linzer Flughafen. In Form einer Boeing 737-800.

Zunächst versuchten Anwältin und Gerichtsvollzieher, den fälligen Betrag in bar einzukassieren. Doch eine Bordkasse gab es nicht. In seiner Ratlosigkeit hatte dann der Pilot angeboten, das Geld selbst vorzustrecken. Doch auch das scheiterte. Er wollte „mit Karte zahlen, und das akzeptierte der Exekutor nicht“, so die Anwältin. Exekutor heißen in Österreich die Gerichtsvollzieher. 

Das sind Ihre Rechte als Fluggast

Für Fluggäste gilt bei Flugausfall (auch bei Streiks) oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden: Die Fluggesellschaft muss Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Oft werden sie automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Auch möglich: das Flugticket in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln

  • In jedem Fall sollten sich Fluggäste zunächst an ihre Fluggesellschaft wenden – die wird ihnen die nächsten Schritte erklären.
  • Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich auch an den Reiseveranstalter wenden.
  • Sitzen Passagiere länger am Flughafen fest, müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen erbringen, etwa in Form von Gastronomiegutscheinen für Getränke und Snacks vor Ort. Gegebenenfalls müssen die Airlines auch eine Hotelübernachtung organisieren.
  • Ab fünf Stunden Wartezeit und länger können Passagiere ihren Flugpreis zurückverlangen. Heben Sie Quittungen Ihrer Ausgaben auf. Die Betreuungsleistungen müssen Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies trotz Nachfrage nicht geschehen, können Sie diese anschließend der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.

Weitere Informationen und Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche:

Der Experte für Fluggastrechte und Reiserecht Ronald Schmid hat auf seiner Internetseite alle relevanten Informationen zum Thema zusammengefasst.

Was also blieb, war, gleich das ganze Flugzeug in Beschlag zu nehmen. Gedacht, getan. Per Foto und vermutlich mit etwas diebischer Freude haben die Anwälte den Kuckuck, den berüchtigten Pfändungsaufkleber, an der Bordwand dokumentiert – und das Bild auf Facebook veröffentlicht.

Es ist nicht das erste Mal, dass ganze Flugzeuge vom Gerichtsvollzieher einbehalten werden. 2016 wurde in Salzburg, also ebenfalls in Österreich, eine Maschine der Thomas Cook Airline UK gepfändet. Damals wegen 600 Euro. 

Trotz Kuckuck flog die Boeing weiter durch Europa

Ryanair hatte übrigens bestritten, dass ihnen ihre Boeing abgenommen wurde, und entsprechende Berichte „als sachlich falsch“ abgetan. Am Donnerstag dann gab die Kanzlei bekannt, dass die Fluggesellschaft den geforderten Betrag bezahlt habe.

Trotz der Pfändung war das Flugzeug dennoch unterwegs. Am Montag zurück nach London, im Laufe der Woche noch in Polen und in Litauen. Ganz legal, denn benutzt werden durfte die Maschine. Und so hat dieser Kuckuck Höhen erreicht, in denen wohl noch keiner seiner Kollegen zuvor gewesen ist.

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