Fast unbeteiligt stehen die Herren in den faltenfreien, mintgrünen Hemden am Ausgang der Ankunftshalle. Die dunkelgrüne Mütze in den Nacken geschoben, die Arme vor der Brust verschränkt, sehen die drei Zollbeamten sehr entspannt aus. Dabei beobachten sie genau, wer welches Gepäckstück vom Band hebt und gen Ausgang marschiert.
Sei es zu viel Alkohol oder zu viele Zigaretten - an deutschen Flughäfen und an den Grenzübergängen werden Urlaubsreisende häufig kontrolliert. Zwar sind die Zollgrenzen innerhalb der Europäischen Union weggefallen, aber wenn die Urlauber aus Asien, Afrika oder Amerika landen, sind die Einfuhrgrenzen deutlich niedriger. Auch bei Reisen innerhalb der EU werden Stichproben gemacht, denn für steuerpflichtige Waren wie Alkohol und Zigaretten gelten Obergrenzen, selbst für den privaten Verbrauch.
Dabei geht es den Zöllnern nicht nur um zu viele Zigarillos für die Tante oder zu viele Flaschen Wein als Geschenk für den Nachbarn. Die Beamten suchen auch nach Souvenirs, die auf der Artenschutzliste stehen: Korallen, Muscheln, Orchideen und Elfenbein. Im vergangenen Jahr beschlagnahmte der deutsche Zoll 21.000 geschützte Tiere und Pflanzen.
Ein mehr oder weniger überzeugendes "Das habe ich nicht gewusst" hilft den Reisenden nicht weiter. Auch wenn die Herren in Mintgrün Ihnen die Ausrede glauben - es gibt festgelegte Mengen, die über die Grenzen gebracht werden dürfen. Und die sollte man besser kennen.
Warenwert
Wer per Bahn oder Auto aus einem Nicht-EU-Land einreist, darf Elektronikgeräte und Kleidung im Wert von bis zu 300 Euro einführen. Für Flug- und Schiffsreisende erhöht sich der Wert auf 430 Euro. Befreit von der Zollgebühr sind jedoch nur die Gegenstände, die man für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk mitbringt.
Bei Waren im Wert bis zu 700 Euro wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 17,5 Prozent erhoben, über 700 Euro müssen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Und Freibeträge können nicht addiert werden. Sprich: Wenn Sie zu zweit reisen, können Sie nicht ein Elektronikgerät im Wert von 860 Euro zollfrei mitnehmen. Und für Kinder gilt: Waren im Wert von unter 175 Euro sind für sie frei.
Bußgelder und Strafen
"Haben Sie etwas zu verzollen?" Wer zehn Paar Jeans und drei Ipods für Freunde im Koffer hat, aber dennoch als Antwort auf die Frage vom Zollbeamten den Kopf schüttelt, muss mit einem Bußgeld rechnen, wenn der Zoll den Koffer öffnen lässt.
Wer Waren einführt, die den erlaubten Wert überschreiten, muss nicht nur die Einfuhrabgaben zahlen, sondern auch noch einen Zuschlag in der Höhe des hinterzogenen Wertes - also doppelt so viel wie die ehrliche Haut.
Bußgelder bis zu 50.000 Euro werden bei Steuerordnungswidrigkeiten fällig, die nicht das Ausmaß einer Straftat haben. Eine Straftat ist der Schmuggel von abgabepflichtigen Waren oder die Einfuhr von Waren, die verboten sind. Wer schmuggelt, riskiert eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren.
Alkohol
Zollfrei dürfen aus EU-Ländern zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, und 110 Liter Bier mitgebracht werden. Aus Nicht-EU-Ländern darf deutlich weniger eingeführt werden: ein Liter Hochprozentiges mit mehr als 22 Prozent Alkohol oder zwei Liter mit weniger als 22 Prozent Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier.
Sonderregelungen gelten für die kanarischen Inseln, die französischen Überseegebiete sowie die britischen Kanalinseln. Die gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet. Die genauen Grenzwerte stehen in der Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" vom Deutschen Zoll. Eine Sonderstellung auf deutschem Gebiet hat immer noch Helgoland: Für Urlauber von der Hochseeinsel gelten die Beschränkungen wie für die Einreise aus einem Nicht-EU-Land, also dürfen weniger Alkohol und Tabak mitgenommen werden, dafür ist der Kauf auf der Insel zollfrei.
Tabak
Aus EU-Ländern dürfen 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder ein Kilo Tabak eingeführt werden. Wenn man aus einem Nicht-EU-Land zurückkehrt, dürfen es maximal 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak sein.
Für einige Länder wie Bulgarien, Litauen, Estland und Rumänien gelten bis Ende des Jahres andere Grenzwerte. Die sind in der Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" vom Deutschen Zoll aufgelistet.
Gefälschte Markenkleidung
Vermeintliche Designer-T-Shirts, Markenturnschuhe und erstaunlich günstige Sporttaschen sind beliebte Souvenirs. Dass die Schnäppchen keine Markenware sind, dürfte den meisten Reisenden schon beim Kauf klar sein. Gern gesehen sind Fälschungen beim Zoll natürlich nicht, aber die Beamten schreiten nicht ein, wenn die Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden sind und einen bestimmten Warenwert (430 Euro bei Flugreisenden, 300 Euro bei Auto- und Bahnreisenden) nicht überschreiten. Sollte die Kleidung jedoch den Wert überschreiten, werden nicht nur nachträglich die Zollgebühr fällig, sondern auch ein Bußgeld oder sogar eine Strafanzeige.
Lebensmittel
Es ist nicht erlaubt, mehr als ein Kilo Fisch aus außereuropäischen Staaten nach Deutschland einzuführen. Wer Fleisch- und Milchprodukte aus dem Urlaub mitbringen möchte, muss die gleichen Auflagen wie gewerbliche Händler beachten. Reisende dürfen nur noch an Grenzübergängen einreisen, an denen ein Veterinär arbeitet. Um die Ausbreitung von Seuchen, wie der Vogelgrippe, zu vermeiden, dürfen Geflügelfleisch, -produkte und Eier gar nicht aus Nicht-EU-Ländern mitgebracht werden. Dies gilt auch für den Reiseproviant. Auch bei Kaffee gibt es Beschränkungen: Mehr als zehn Kilo dürfen aus einem EU-Land nicht eingeführt werden.
Bedenkenlos mitgebracht werden kann: Säuglingsnahrung, medizinische Spezialnahrung (ungeöffnete Verpackung, bis zwei Kilo), Nahrungsmittel, die nur in geringen Mengen Sahne und Milch enthalten (beispielsweise Kekse), tierische Erzeugnisse (außer Fleisch und Milch) wie beispielsweise Honig (bis zu zwei Kilo).
Parfüm
Aus einem Nicht-EU-Land dürfen nur 50 Gramm Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette mit nach Hause gebracht werden.
Medikamente
Auch Arzneimittel unterliegen strengen Beschränkungen. Es dürfen nur so viele mitgeführt werden, wie für den Reisenden während des Urlaubs notwendig sind. Vitamin- und Mineralstoffpräparate, die im Ausland frei verkauft werden, können in Deutschland unter die Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes fallen und dürfen somit nicht eingeführt werden.
Drogen und Waffen
Zu den in Deutschland verbotenen Betäubungsmitteln gehören Heroin, Opium, Kokain, Haschisch, Marihuana, LSD, sowie Amphetamine, Ecstasy und das pflanzliche Produkt Khat. Der Zoll warnt Touristen, dass sie unbemerkt zu Schmugglern werden können, wenn ihnen Drogen ins Gepäck oder ins Auto gesteckt werden.
Wer im Urlaub auf die Jagd gehen will und Waffen und Munition im Gepäck hat, sollte sich über die waffenrechtlichen Bestimmungen im Reiseland erkundigen. In einigen europäischen Ländern gibt es Waffen im freien Verkauf, die in Deutschland verboten sind. Diese Schlagringe, Elektroschocker und Faustmesser dürfen nicht eingeführt werden. In einigen Ländern ist die Mitnahme von Attrappen und Spielzeugwaffen verboten. Feuerwerkskörper ohne Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung werden konfisziert.
Lebende Tiere und Pflanzen
Bei Pflanzen und Schnittblumen, die ihren Ursprung in Europa haben oder den angrenzenden Mittelmeerländer sind die Beschränkungen nicht so streng, so lange sie für den privaten Gebrauch gekauft werden. Bis zu drei Gehölz- oder Zimmerpflanzen und bis zu 10 Kilo Früchte können ohne ein Pflanzengesundheitszeugnis eingeführt werden, wenn kein Befall mit Schadorganismen vorliegt. Bei Orchideen und Kakteen sollte man sich jedoch informieren. Viele Arten dürfen nur mit einer Genehmigung vom Bundesamt für Naturschutz eingeführt werden. Und bei außereuropäischen Ländern wird ein Pflanzengesundheitszeugnis vom Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes fällig.
Ausgestopfte Kreaturen
Eine in Alkohol eingelegt Kobra, ein präpariertes Krokodil oder bunte Korallen - es ist nicht nur schwer nachzuvollziehen, warum diese toten Tiere im heimischen Wohnzimmer stehen sollten, es ist auch verboten, sie einzuführen. Viele Urlaubssouvenire stehen auf der Liste des Washingtoner Artenschutzübereinkommen und hätten gar nicht erst in den Souvenirzustand verwandelt werden dürfen. Also: Finger weg von diesen Mitbringseln! "Das Argument, man habe nichts gewusst, zählt nicht vor Gericht", so Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz. Mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro müssen Unbelehrbare rechnen.
Kulturgüter
Antiquitäten und Kunstgegenstände unterliegen in einigen Ländern Ausfuhrbeschränkungen und -verboten. Auch bei Steinen und Versteinerungen gelten unterschiedliche Gesetze. Erkundigen Sie sich vorher genau, was für das Urlaubsland gilt.