Das sommerliche Wetter lockt in Biergärten und Straßencafes - doch schon gegen Einbruch der Dunkelheit ist vielerorts Schluss mit dem südländischen Freiluft-Leben. Rechtzeitig zum Beginn der Saison haben nun Niedersachsen und Hamburg ihre Sperrstunden gelockert, in Schleswig-Holstein denkt man ebenfalls darüber nach. Abgelegene Großbiergärten in Bayern dürfen theoretisch schon jetzt bis 05.00 Uhr öffnen. Die Wirte begrüßen diese Schritte, fordern aber mehr Rechtssicherheit.
Keine einheitliche Regelung
Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es derzeit nicht. Die Länder übertragen die Zuständigkeit häufig an die Städte und Gemeinden, die vor Ort entscheiden. Knackpunkt trotz der nun lokal möglicherweise gelockerten Öffnungszeiten sind aber die unvermindert gültigen Lärmschutzvorschriften.Stephan Büttner, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), sagte dazu, gelockerte Sperrstunden seien zwar begrüßenswert, das Problem lösten sie aber vielerorts nicht: Denn weiterhin gilt nach seinen Angaben die Technische Anleitung (TA) Lärm auch für menschliche Geräusche. Danach ist Kneipenkrach zumindest in Wohngebieten nach 22.00 Uhr nicht mehr zulässig. Sollte sich also ein Anwohner beschweren, nutzt die Ausweitung der Sperrstunde nichts: Biergarten oder Straßencafes müssen mit Beginn der gesetzlichen Nachtzeit schließen.
Problem Anwohner
Die beispielsweise in Düsseldorf genannte Einschränkung "sofern es keine Anwohnerbeschwerden gibt" ist denn auch in anderen Städten eine häufig gebrauchte Klausel. In der nordrhein-westfälischen Hauptstadt dürfen Biergärten ansonsten bis 23.00 Uhr geöffnet sein. Ausnahmeregelungen bis 24.00 Uhr gibt es für die Altstadt und Teile des Hafens.In Bayern und Hessen dürfen Biergärten und Straßencafes seit der jeweiligen Änderung der Sperrzeitenverordnung theoretisch sogar bis um 05.00 Uhr in der Frühe öffnen, um eine Stunde später wieder aufmachen zu dürfen. Trotzdem müssen in München manche Biergärten in Wohngebieten schon um 22.00 Uhr schließen, weil sich Anwohner sonst beschwerten, wie ein Sprecher der Stadtverwaltung sagte. Die 30 Münchner Großbiergärten, die nicht in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten liegen, wie etwa der Biergarten am Chinesischen Turm im Englischen Garten, seien an die normalen Regelungen für Gaststätten gebunden.
Auch in der mecklenburg-vorpommerschen Hauptstadt Schwerin unterliegen die Biergärten theoretisch nur der Gaststätten-Sperrstunde zwischen 05.00 und 06.00 Uhr. Allerdings stünden die Wirte in der Pflicht, den festgelegten Lautstärkepegel in ihren Einrichtungen einzuhalten, ansonsten drohten Strafe und Schließung. Dagegen muss in den Biergärten Rostocks der Zapfhahn in der Regel um 22.00 Uhr abgestellt sein.Von den rund 900 Gaststätten, die in Stuttgart eine Außenbewirtschaftung anbieten, muss die Mehrzahl um 23.00 Uhr die Gäste nach Hause schicken. Nach Angaben der Stadtverwaltung gilt unter der Woche 02.00 Uhr und am Wochenende 03.00 Uhr als Sperrstunde. Das gelte auch für die Außenbewirtschaftung. In Wohngebieten und stadtnahen Gebieten sei aber um 23.00 Uhr Schluss. "Man muss schon auf die Bevölkerung Rücksicht nehmen", sagte Gerhard Goller. In Biergärten auf Parkdecks oder am Waldrand gelte diese Regel aber nicht.
"Lebensgefühl des Südens in Deutschland"
In Berlin liegen den Bezirksämtern zahlreiche Anträge auf Ausnahmeregelungen für Biergärten und Cafes im Freien vor. Voraussetzung in Gegenden, in denen sich Anwohner gestört fühlen könnten, ist allerdings ein Lärmgutachten. In vielen Cafes im Stadtzentrum oder in den Szenebezirken Prenzlauer Berg und Friedrichshain können Gäste schon jetzt länger als bis 22.00 Uhr draußen sitzen.
In Leipzig gelten für Biergärten und Freisitze je nach Lage unterschiedliche Schließzeiten. Wo Anwohner durch Lärm belästigt werden könnten, ist generell um 22.00 Uhr Schluss. Nur auf der Kneipenmeile in der Innenstadt muss vor 5.00 Uhr keiner schließen. In Erfurt dürfen die Biergärten am Wochenende und an den Werktagen bis 24.00 Uhr geöffnet sein, wie ein Sprecher der Stadt sagte.In Niedersachsen dürfen Biergärten jetzt an 18 Tagen auch nach 22.00 Uhr geöffnet bleiben. Eine Genehmigung der Kommune für die Verlängerung der Öffnungszeit bis 02.00 Uhr werktags und 03.00 Uhr an Wochenenden ist nicht erforderlich. Allerdings müssen sich die Lokale auch hier an die Lärmschutzgrenzwerte halten. Niedersachsen will nach den Worten seines Wirtschaftsministers Walter Hirche dazu beitragen, dass „das Lebensgefühl des Südens nach Deutschland kommt“.In Hamburg wurde die Sperrstunde für Biergärten jetzt von Sonntag bis Donnerstag auf 23.00 Uhr und an Freitagen und Samstagen sowie vor Feiertagen auf 24.00 Uhr verlängert.