Umfrage zur Fußball-EM Nicht erwischen lassen: Jeder neunte Mann will im Büro heimlich Fußball schauen

Deutsche Fans beim Testspiel zur Fußball-EM gegen die Ukraine
Fußball-EM: Echte Fans lassen sich vom Chef das Fußballschauen nur ungern verbieten.
© Daniel Karmann / DPA
Bald ist Fußball-EM: Nur was tun, wenn man arbeiten muss? Viele wünschen sich vom Arbeitgeber, die deutschen Spiele schauen zu können. Heimlich sollten sie es aber nicht tun.

Dürfen Angestellte in Büros, Läden und Fabrikhallen während der Arbeit Fußball schauen? Nur mit Zustimmung der Vorgesetzten. So will es das Arbeitsrecht. Trotzdem kann sich ein gutes Viertel der Deutschen vorstellen, auch "heimlich" zu schauen. Jeder neunte Mann ist sogar entschlossen, das zu tun, sofern Spiele während deren Arbeitszeit laufen. Das ergibt eine Umfrage, die das Arbeitgeberbewertungs-Portal Kununu in Auftrag gegeben hat – und die dem stern vorab vorliegt.

Die Vorfreude auf die Fußball-EM in Deutschland wächst nach dem Kick gegen die Ukraine: Am Freitag spielt die Nationalelf ihr letztes Vorbereitungsspiel gegen Griechenland, eine Woche später am 14. Juni läuft das Auftaktspiel gegen Schottland. Bei Spielen der Nationalelf können sich 43 Prozent der Beschäftigten laut der Umfrage vorstellen, Spiele auf der Arbeit zu schauen.

Zum Glück hat eine Europameisterschaft einen gnädigeren Spielplan als eine Weltmeisterschaft. Trotzdem wird es Spiele am Nachmittag um 15 Uhr geben. Auch die zweite Anstoßzeit um 18 Uhr ist für viele Berufstätige schwierig. Und natürlich gibt es nicht wenige Leute, die Schichtarbeit leisten müssen – und damit häufig zur dritten Zeit um 21 Uhr auch nicht entspannt vorm Fernseher oder im Biergarten hocken können.

Fußball-EM im Büro: Tipprunden und gemeinsam schauen

Viele Arbeitgeber haben dafür offenbar Verständnis: 16 Prozent der im Mai befragten Beschäftigten geben an, dass ihr Arbeitgeber die Möglichkeit schafft, Spiele im Kollegenkreis zu schauen. Weitere 27 Prozent können es sich vorstellen, dass ihre Vorgesetzten das tun. Knapp die Hälfte der Befragten erzählt von Tipprunden zur EM im Betrieb. Jeder Achte kann sogar berichten, dass der Arbeitgeber das Wettspiel ausrichtet.

Eine EM im eigenen Land ist für viele Fußballfans eine ganz besondere Sache. In Berlin entsteht gerade am Brandenburger Tor eine gewaltige Fläche fürs Public Viewing, überall im Land wird es zahllose Möglichkeiten geben, die Spiele zu schauen und zu feiern. Das ist auch für Arbeitgeber eine Chance, sagt Nina Zimmermann, Chefin von Kununu. "Arbeitgeber sollten diesen Wunsch nach Teilhabe erkennen und flexible Lösungen finden." Denn "gemeinsame Erlebnisse können die Unternehmenskultur stärken".

Tatsächlich vermuten 44 Prozent der Befragten für die Fußball-Umfrage, dass sich die EM auf die Produktivität in ihrer Arbeitsstätte auswirkt. Während etwa 18 Prozent glauben, die Produktivität steige, vermuten 26 Prozent, dass die Arbeitsleistung zurückgehe. In der Kununu-Befragung sehen das Frauen noch deutlich kritischer als Männer.

Radio geht meistens klar

In vielen Betrieben ist Radiohören erlaubt. Dann ist das auch während der EM kein Problem, da es sich rechtlich gesehen um eine "betriebliche Übung" handelt, also eine Art Gewohnheitsrecht. Im Prinzip gilt, dass die Arbeit nicht gestört werden darf. Falls ja, braucht es immer eine Genehmigung der Vorgesetzten.

Damit ist nicht gemeint, mal eben den Spielstand auf dem Handy zu checken. Auf dem Firmenrechner hingegen könnte auch das ein Verstoß gegen Arbeitsvereinbarungen sein, wenn der private Gebrauch von PC und Internet untersagt ist. Das kann sogar zur Kündigung führen.

Kein Recht auf Fußball-EM im Betrieb

Kein Arbeitgeber muss es akzeptieren, wenn Spiele geschaut werden. Im Normalfall kann ein Angestellter deswegen nicht gleich rausgeworfen werden. Zunächst bedarf es einer Abmahnung. Soweit sollten es Angestellte aber nicht ohne Not kommen lassen. Auch Zuspätkommen nach der Feier eines Sieges des favorisierten Teams kann zu Problemen führen: Wer das wiederholt tut, dem kann gekündigt werden.

Wichtig zu wissen: Wer noch in der Probezeit ist oder in einem Betrieb mit nicht mehr als zehn Mitarbeitern arbeitet, sollte sich unbedingt mit den Vorgesetzten abstimmen. Denn dann gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz. 

Für die Kununu-Umfrage sprachen die Marktforscher von Bilendi im Mai mit 1024 Berufstätigen. Dreiviertel der Befragten arbeiteten in Vollzeit, der Rest in Teilzeit.

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