Wegen Corona-Infektion isoliert: Kreuzfahrtpassagier bekommt Geld nicht zurück
Ein Kreuzfahrtpassagier, der sich wegen einer Corona-Infektion in einer Kabine isolieren musste, bekommt das Geld für diesen Teil der Reise nicht zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte keinen Reisemangel fest, wie aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die zweiwöchige Kreuzfahrt startete im Februar 2023 im spanischen Santa Cruz de Tenerife, einer Hafenstadt auf Teneriffa. (Az. X ZR 15/25)