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Oberlandesgericht nimmt Pechstein-Klage an Revolution in Sportgerichtsbarkeit möglich

Das Oberlandesgericht München hat die Klage von Claudia Pechstein gegen den Eisschnellauf-Weltverband angenommen. Das könnte die Sportgerichtsbarkeit verändern. Warum Sportler profitieren könnten.

Das Oberlandesgericht München hat die Klage von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband ISU angenommen. Das Gericht erklärte die 2009 getroffene Schiedsvereinbarung von Pechstein mit dem Sportverband für unwirksam und erkennt die Entscheidung des #link;http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Sportgerichtshof;Internationalen Sportgerichtshofes CAS# zur ihrer Sperre nicht an.

Der CAS war am 25. November 2009 dem Urteil des Weltverbandes ISU gefolgt und hatte die Zwei-Jahres-Sperre Pechsteins wegen schwankender Blutwerte ohne Doping-Beweis bestätigt. In dem Münchner Schadenersatzprozess hat die 42 Jahre alte Berlinerin die ISU auf 4,4 Millionen Euro verklagt. Pechstein hat Doping stets bestritten und führt eine geerbte Blutanomalie als Grund für ihre Blutwerte an.

Große Tragweite für Sportgerichtsbarkeit

Das Pechstein-Urteil kann von großer Tragweite für die deutsche und internationale Sportgerichtsbarkeit sein. Der Weltverband ISU hatte bereits zuvor eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Falle einer Niederlage angekündigt. Sollte auch der BGH dem Urteil des Oberlandesgerichts folgen, würden künftig Sportler ein Wahlrecht zwischen Sportgerichtsbarkeit und ordentlichen Gerichten erhalten. Das bedeutet: Mit diesem Urteil könnte die Monopolstellung der Sportgerichtsbarkeit fallen. Bislang war es Athleten nur gestattet, vor einem Sportgericht zu klagen.

Erst nach dem BGH-Urteil wird vor dem Oberlandesgericht über die finanziellen Forderungen von Pechstein verhandelt. Die ISU müsste dann der Athletin Doping nachweisen. Vor den Sportgerichten hatte sie bisher ihre Unschuld beweisen müssen und war damit gescheitert.

feh/DPA DPA

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