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Federation Cup Hymnen-Eklat beim Tennis: Darum ist das Lied der Deutschen so kompliziert

Es sei das Schlimmste gewesen, was ihr je passiert sei. So ereiferte sich Tennis-Star Andrea Petkovic, nachdem beim Fed-Cup-Duell mit den USA die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen worden war. Keine Frage, es war ein Eklat. Doch man hat's auch nicht leicht mit der deutschen Nationalhymne.

"Honi soit qui mal y pense", lautet eine bekannte französische Redewendung, die übersetzt in etwa bedeutet: "Ein Schelm, wer Böses dabei denkt". Gerade jetzt, da US-Präsident Donald Trump das Nationale allzu sehr betont, könnte man den peinlichen Eklat vor dem Tennis-Duell zwischen den USA und Deutschland auf Hawaii, als am vergangenen Wochenende die verpönte erste statt der üblichen dritten Strophe des Liedes der Deutschen gesungen wurde, politisch enorm aufladen. Noch vor einigen Wochen wäre das Singen von "Deutschland, Deutschland über alles" bei einem offiziellen Anlass ein ebenfalls unentschuldbarer, aber vor allem peinlicher Fauxpas gewesen, nun aber empfand Tennis-Star Andrea Petkovic den Vorfall als "das Schlimmste, was ihre je im Leben passiert ist". Zwar relativierte sie diese Aussage mit etwas zeitlichem Abstand, doch die entsetzten Reaktionen aller deutschen Team-Angehörigen zeigen: Es ist gerade nicht die Zeit für solche Eskapaden.

Zwischen Respektlosigkeit und Affront

Kein Zweifel: Es war ein Eklat. Die dritte Strophe "Einigkeit und Recht und Freiheit" ist längst als deutsche Nationalhymne bekannt und wird bei entsprechenden Anlässen überall gesungen. Alles andere ist mindestens eine Respektlosigkeit, wenn nicht ein Affront - so wie bei jedem anderen Staat auch. Wie das im Jahr 2017 in den USA passieren konnte, bleibt - und da hat Andrea Petkovic recht - ein Rätsel. Allerdings muss man zugeben, dass es mit der deutschen Nationalhymne nicht so ganz einfach ist.

Eine Nationalhymne aus Gewohnheit

Denn anders als in vielen anderen Ländern ist unsere Nationalhymne tatsächlich eher eine übliche Praxis als ein in der Verfassung festgeschriebenes nationales Symbol (im Gegensatz zur schwarz-rot-goldenen Bundesflagge). Zweimal schon haben die Deutschen praktisch aus Gewohnheit das von Hoffmann von Fallersleben getextete "Lied der Deutschen" mit der Musik von Joseph Haydn weiter verwendet: nach dem Zweiten Weltkrieg und nach der Wiedervereinigung. In beiden Fällen einigten sich Bundespräsident und Bundeskanzler in einem Briefwechsel auf die dritte Strophe, in beiden Fällen via Bulletin des Bundes offiziell veröffentlicht, aber nie gesetzlich festgelegt.

"Heidewitzka, Herr Kapitän"

Der Grund dafür liegt wohl in den Wirren der Nachkriegszeit. Genauer gesagt: Der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer war es leid, zum Beispiel beim Staatsbesuch in Chicago mit dem Kölner Lied "Heidewitzka, Herr Kapitän" begrüßt zu werden. Als ebenso peinlich empfand Adenauer, dass bei einem Fußball-Länderspiel gegen Belgien in Köln nach der belgischen Hymne der damalige Karnevalshit "Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien" gespielt wurde - vom Text her sogar passend, da die junge Bundesrepublik aus den drei westlichen Besatzungszonen bestand.

Dritte Strophe 1950 ebenfalls ein Skandal

Dass Adenauer 1950 im Bestreben eine würdige Hymne zu etablieren, bei seinem ersten Kanzler-Besuch im geteilten Berlin seine Zuhörer aufrief, die dritte Strophe des Deutschlandliedes zu singen, war seinerzeit ebenfalls ein Skandal. Vor allem die SPD reagierte empört - mit Ausnahme ihrer prominentesten Wortführer, des Vorsitzenden Kurt Schumacher und des West-Berliner Oberbürgermeisters Ernst Reuter. Adenauer rechtfertigte sich, dass "Einigkeit und Recht und Freiheit" unter den Nazis verboten gewesen sei, die auf "Deutschland, Deutschland über alles" das Horst-Wessel-Lied hatten folgen lassen. Auf Drängen des Bundeskabinetts machte Bundespräsident Theodor Heuss die dritte Strophe schließlich zur Hymne, lehnte jedoch eine feierliche Proklamation ebenso ab wie die Festschreibung als Staatssymbol.

Erste Strophe ist nicht verboten

Die Folge dieser Entscheidung: Die wegen ihrer Verwendung durch die Nazis verpönte erste Strophe des Deutschlandliedes ist keineswegs verboten, sie ist aber - auch laut Beschluss des Verfassungsgerichtes von 1990 - eindeutig nicht Bestandteil der deutschen Nationalhymne. Wer also, wie der Sänger vor der Tennis-Begegnung auf Hawaii, die erste Strophe singt, singt damit das Deutschlandlied, nicht aber die deutsche Nationalhymne. Deren Text beschränkt sich auf die dritte Strophe. In dieser Form ist die Hymne zwar nicht Gesetz, als eingeübtes nationales Symbol aber gegen Verunglimpfung gesetzlich geschützt. Der US-Tennisverband tat dementsprechend gut daran, sich offiziell zu entschuldigen.

"Brüh im Lichte dieses Glückes"

Wer nun einwendet, dass sich das Ganze erledigt, sobald die Hymne nur gespielt, aber nicht gesungen wird, liegt damit richtig. Das war vor allem in der Zeit nach dem Krieg ein Hauptkritikpunkt, erklang doch auf diesem Weg zumindest in der Bundesrepublik rein musikalisch die gleiche Hymne wie unter den Nazis (in der DDR wurde die nach ihrem Texter sogenannte Becher-Hymne "Auferstanden aus Ruinen" gespielt). Auf eine rein instrumentale Aufführung der Hymne hätte man sich besser auch bei der Eröffnung der Münchner Allianz-Arena im Jahr 2005 einigen sollen. Stattdessen trat vor dem Spiel des FC Bayern gegen die Nationalelf Sarah Connor auf und gab die sinnfreie Zeile zum Besten: "Brüh im Lichte dieses Glückes". Richtig muss es heißen: "Blüh' im Glanze dieses Glückes, blühe deutsches Vaterland." Manch' einer mag dies damals als Affront empfunden haben. Für Sarah Connor war es vielleicht "das Schlimmste, was ihr in ihrem Leben passiert ist". Andrea Petkovic wird es verstehen, nicht erst seit dem Wochenende.

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