Der Bundestag hat am Freitag eine Modernisierung der Gewerbesteuer beschlossen. Die Gemeindewirtschaftsteuer, wie sie künftig heißen soll, soll den Kommunen eine Verstetigung ihrer Einnahmen bringen. Sie wird auf Freiberufler ausgeweitet. Bei verbundenen Unternehmen - also bei Konzern-Müttern und -Töchtern - sollen auch gewinnunabhängige Elemente wie Zinsen oder Mieten besteuert werden.
Drei Milliarden Euro mehr für die Kommunen
Insgesamt sollen die Kommunen durch die neue Gemeindewirtschaftssteuer rund drei Milliarden Euro im Jahr mehr zur Verfügung haben als bisher. Die Union lehnt die Reform ab und fordert stattdessen die Umsetzung eines Sofortprogramms und eine größer angelegte Reform, die 2005 wirksam werden soll. Der Unions-dominierte Bundesrat will sich am 7. November mit dem Thema beschäftigen. Experten aus Koalition und Union rechnen jedoch mit einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.
Es folgt eine Aufstellung der Pläne im Einzelnen:
* Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer soll durch die Einbeziehung der rund 780.000 Freiberufler, also etwa Anwälte, Steuerberater oder Notare, verbreitert werden.
* Entgegen den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung haben die Fraktionen eine
Einbeziehung von so genannten ertragsunabhängigen Elementen
durchgesetzt. So bleibt die bestehende Regelung erhalten, nach der die Hälfte der Dauerschuldzinsen in die Berechnung der Gewerbesteuer eingerechnet wird. Für Unternehmen, die gegenseitig mit mindestens einem Prozent beteiligt sind, sollen auch Zinszahlungen vollständig, Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen anteilig einbezogen werden. Diese Regelung betrifft sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften.
* Die Kommunen sollen
weniger Gewerbesteuer an Bund und Länder
abgeben. Statt knapp 29 Prozent soll der Anteil künftig nur noch 20 Prozent betragen. Bundesfinanzminister Hans Eichel hatte dagegen zunächst vorgesehen, den Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer zu erhöhen.
* Für Personengesellschaften soll ein einheitlicher Sockel-Freibetrag von 25.000 Euro gelten.
* Bei einem Gewinn zwischen 25.000 und 35.000 Euro soll künftig bei Personengesellschaften eine
Steuermesszahl von 1,6 Prozent
gelten. Von 35.000 Euro an soll sie 3,2 Prozent betragen. Auch für Kapitalgesellschaften gilt künftig eine
Steuermesszahl von 3,2 Prozent
. Mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde wird die Höhe der Gewerbesteuer ermittelt. Je höher die Steuermesszahl, desto höher die Steuerschuld.
* Die Gewerbesteuer darf künftig
nicht mehr als Betriebsabgabe
bei der Bemessungsgrundlage der Gewerbewirtschaftsteuer selbst und der Einkommen- und Körperschaftsteuer abgezogen werden.
* Die Gemeinden sollen künftig nicht nur berechtigt, sondern
verpflichtet sein, die Gewerbewirtschaftsteuer zu erheben
. Der niedrigste mögliche Hebesatz soll 200 Prozent betragen. Damit sollen ein Wettbewerb um niedrigere Steuern unterbunden und Steueroasen wie etwa Norderfriedrichskoog trocken gelegt werden.
* Die Gewerbewirtschaftsteuer kann
künftig bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent auf die Einkommensteuer angerechnet
werden.