Die neue Küche, ein Flachbildfernseher oder die Fernreise in die Südsee: Verlockungen für die Aufnahme eines Kredits gibt es viele, die Angebote im Internet für schnelles Geld sind zahlreich. Doch vor Abschluss einer Kreditvereinbarung ist Vorsicht geboten, da Angaben im Internet etwa über Laufzeit, Zinssatz oder Gesamtkosten oft unzureichend sind, wie eine von der EU-Kommission in Brüssel veröffentlichte Studie zeigt.
Eine Überprüfung von Kredit-Portalen im Internet ergab demnach, dass die für Verbraucher wichtigen Informationen in vielen Fällen fehlen oder irreführend sind. Die nationalen Aufsichtsbehörden in allen EU-Ländern sowie in Norwegen und Island nahmen insgesamt 500 Internetseiten unter die Lupe. Das Ergebnis: Nur 30 Prozent der Seiten halten die verbraucherrechtlichen Vorschriften ein und bestanden den Test. In Deutschland wurden 20 von 26 geprüften Seiten beanstandet.
"Manchmal müssen Personen, die einen Kredit aufnehmen, hinterher feststellen, dass dieser sie letzten Endes teurer zu stehen kommt als ursprünglich erwartet, weil wichtige Angaben missverständlich waren oder fehlten", kritisierte der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar John Dalli. Verbraucherkredite seien nicht immer leicht zu verstehen, daher sei es "ausnehmend wichtig, dass die Verbraucher von den Unternehmen richtige und vollständige Informationen erhalten".
Informationen zu Gebühren und Kosten fehlen oft
Die Mängel betreffen demnach vor allem drei Punkte. Erstens enthielt auf fast der Hälfte aller überprüften Internetseiten die Werbung nicht die vorgeschriebenen Angaben beispielsweise zur Laufzeit oder dem effektiven Jahreszins, der zum Vergleich von Angeboten unerlässlich ist. Zudem gaben mehr als 40 Prozent der Anbieter keine klare Auskunft zu den Gesamtkosten, indem etwa Informationen zur Zinsart oder zu möglichen Abschlussgebühren fehlten. Schließlich stellten 20 Prozent der Internetseiten die Kosten des Kredits falsch oder irreführend dar, sie verschwiegen etwa die Gebühr für eine obligatorische Versicherung.
Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen nun die Betreiber der beanstandeten Internetseiten mit Angeboten für Verbraucherkredite zu Klarstellungen beziehungsweise Korrekturen ihrer Angaben auffordern. Je nach nationalem Recht drohen den verantwortlichen Firmen andernfalls Geldstrafen oder die Schließung der Internetseiten. Bis zum Herbst erwartet die EU-Kommission die Ergebnisse der Gespräche.
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