Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat den Banken vorgeworfen, bei Beratungsprotokollen vorsätzlich Gesetze zu brechen. Es könne nicht sein, dass gerade in den Beratungsgesprächen gesetzliche Vorgaben teilweise bewusst umgangen würden, sagte Aigner dem "Hamburger Abendblatt". "Mangelhafte oder fehlerhafte Protokolle sind garantiert der falsche Weg, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen." Viele Banken glaubten noch immer, sie könnten die Wünsche und Vorstellungen ihrer Kunden ignorieren, sagte die Ministerin.
Aigner fordert stärkere Kontrolle
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) müsse ihrer Kontrollpflicht intensiver nachgehen. "Die Bafin muss den Finger auf die Wunde legen und die Banken und Finanzdienstleister stärker kontrollieren", forderte Aigner. "Außerdem sollte sie Vorgaben machen, die die Qualität der Beratungsprotokolle verbessern. Das könnte durch Rundschreiben geschehen."
In der jetzigen Regelung für Beratungsprotokolle, die seit Jahresbeginn gilt, müssen Banken und Finanzdienstleister über jede Anlageberatung bei Privatkunden ein schriftliches Protokoll erstellen. Es muss dem Kunden nach Abschluss des Beratungsgesprächs, aber noch vor Abschluss des Geschäfts ausgehändigt werden. Mit dem Beratungsprotokoll besitzt ein Anleger im Falle einer Falschberatung das erforderliche Beweismittel für die Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche.
Erneuter Test der Anlageberatungen
Auch die Stiftung Warentest hat die Anlageberatung unter die Lupe genommen und will an diesem Dienstag aktuelle Bewertungen vorstellen. Dazu gehört, ob die Niederschriften vorschriftsmäßig erstellt und den Kunden übergeben werden. Bei einem Vergleich von Beratungsgesprächen in 21 Banken und Sparkassen Ende vergangenen Jahres hatten die Tester keinen Sieger ermitteln können. Die meisten Institute erhielten die Note "ausreichend". Eine "gute" Beratung gab es demnach nirgends.