EU-Beschluss Kleiner Dienstleistungsverkehr

"Das ist ein großer Tag für Europa", sagt der EU-Kommissar für den Binnenmarkt - auch wenn die EU nur eine entschärfte Version der Dienstleistungsrichtlinie beschlossen hat. Sie regelt zum Beispiel, unter welchen Bedingungen deutsche Handwerker im Ausland ihre Leistungen anbieten dürfen.

Nach jahrelangen Debatten haben die verantwortlichen Minister der EU-Staaten am Montagabend die Dienstleistungsrichtlinie beschlossen - zuvor hatte bereits EU-Parlament zugestimmt. Die Richtlinie regelt, unter welchen Bedingungen zum Beispiel Handwerker, Fremdenführer oder auch IT-Spezialisten ihre Dienste im Ausland anbieten dürfen. Die EU hofft, dass durch die Regelung hunderttausende neue Jobs enstehen. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sagte: "Das ist ein großer Tag für Europa."

Die Richtlinie gehörte zu den heißesten Eisen der EU in den vergangenen Jahren. Die Kommission schlug ursprünglich vor, das "Herkunftslandprinzip" gelten zu lassen. Das hätte bedeutet, dass für Dienstleister die Regeln ihres Heimatlandes gelten, auch wenn sie im Ausland arbeiten. In vielen EU-Staaten verbreitete sich daraufhin die Angst, Billigarbeiter aus dem Osten könnten die Märkte aufrollen. Diese Sorge gilt als ein Grund, weshalb die EU-Verfassung beim Referendum in Frankreich scheiterte.

"Sensible Bereiche" ausgenommen

Das Herkunftslandprinzip wurde Mitte Februar 2006 vom Europaparlament gekippt. Daraufhin wurde ein neuer Kompromiss ausgearbeitet, der vorsieht, dass das Arbeits- und Tarifrecht des Gastlands uneingeschränkt gilt. Vorschriften, die ausländische Anbieter diskriminieren, sollen verboten werden. "Sensible Bereiche", wie etwa öffentliche und private Gesundheitsdienste oder das kommunale Verkehrswesen, sind von der Richtlinie ausgenommen.

Von der Richtlinie vor allem betroffen sind Selbständige, die vorübergehend im EU-Ausland tätig sind, Handwerker zum Beispiel. Bis jetzt sind die Dienstleistungsmärkte, die etwa 70 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften, weitgehend voneinander abgeschottet.

Anfang 2010 geht's los

Der endgültige EU-Gesetzestext zur Dienstleistungsrichtlinie soll noch in diesem Jahr vorliegen. Dann werden die Mitgliedstaaten vermutlich drei Jahre Zeit bekommen, die Richtlinie in ihrem nationalen Recht zu verankern. Mit der teilweisen Öffnung der Dienstleistungsmärke ist deshalb nicht vor Ende 2009/Anfang 2010 zu rechnen.

AP · DPA
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