Für Millionen Eltern in Deutschland gibt es in Sachen gesetzliche Rente bald eine wichtige Veränderung: Die sogenannte Mütterrente III tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Auf dem Rentenkonto bemerkbar machen wird sie sich für die meisten Betroffenen allerdings erst ab 2028. Der Grund dafür liegt im erheblichen technischen Aufwand, den die Deutsche Rentenversicherung für die Umsetzung der Neuregelung bewältigen muss.
Mit der Reform wird ein Missstand beseitigt, der seit Jahren immer wieder kritisiert wurde. Bislang wurden Kindererziehungszeiten nämlich abhängig vom Geburtsjahr eines Kindes unterschiedlich berücksichtigt. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, können bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet werden. Bei vor 1992 geborenen Kindern sind es bislang lediglich bis zu 30 Monate.
Die Mütterrente III gleicht eine Ungerechtigkeit aus
Diese Lücke soll die Mütterrente III nun schließen. Die Neuregelung sieht vor, dass für jedes vor 1992 geborene Kind künftig bis zu sechs weitere Monate Kindererziehungszeit anerkannt werden. Damit steigt die mögliche Anrechnung von bisher 30 auf insgesamt 36 Monate. Gleichzeitig erhöht sich die Zahl der berücksichtigten Rentenpunkte auf bis zu drei pro Kind. Erziehende von vor und nach 1992 geborenen Kindern werden damit künftig rentenrechtlich gleichgestellt.
Kindererziehungszeiten spielen in der gesetzlichen Rentenversicherung eine wichtige Rolle. Für die Erziehung eines Kindes werden Eltern Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben, die später die Rente erhöhen. Damit soll ausgeglichen werden, dass viele Mütter (und inzwischen auch immer mehr Väter) in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder zeitweise ganz unterbrechen.
Anders als der Name vermuten lässt, profitieren nicht ausschließlich Mütter von der Regelung. Kindererziehungszeiten können zwischen den Eltern aufgeteilt werden, sodass auch Väter Anspruch auf die zusätzlichen Rentenleistungen haben können.
Mehr Geld für bis zu 10 Millionen Rentnerinnen
Für viele Betroffene positiv: Durch die zusätzlichen sechs Monate Kindererziehungszeit wird pro Kind ein weiterer halber Rentenpunkt angerechnet. Nach aktuellem Stand entspricht ein halber Rentenpunkt einem Wert von 20,40 Euro monatlich. Da die Rentenwerte regelmäßig angepasst werden, dürfte der Betrag bei der erstmaligen Auszahlung im Jahr 2028 allerdings höher liegen.
Wer bereits Rente bezieht, muss sich um die Neuregelung nicht kümmern. Die Deutsche Rentenversicherung will die zusätzlichen Zeiten automatisch berücksichtigen. Auch Versicherte, die ihre Kindererziehungszeiten bereits haben erfassen lassen, müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Insgesamt könnten rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Mütterrente III profitieren.