CTS EVENTIM

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Musikkonzert

Streit um Erstattung von Gebühren: Vergleich zwischen Verbraucherzentralen und Eventim

Im Streit um die Rückerstattung von Gebühren für in der Coronapandemie abgesagte Konzerte hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit dem Ticketdienstleister Eventim auf einen Vergleich verständigt. Wie der Bundesverband am Donnerstag in Berlin mitteilte, erhalten die rund 5000 Betroffenen, die sich seiner Sammelklage anschlossen, von dem Unternehmen pauschal einen Gutschein im Wert von 20 Euro. Im Gegenzug nehmen die Verbraucherschützer die von ihnen eingereichte Klage zurück.
Justitia

Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten

Die Ticketplattform Eventim darf kostenpflichtige Ticketversicherungen beim Kartenkauf für Veranstaltungen nicht wiederholt und über ein Pop-Up-Fenster anbieten. Dadurch könne eine "unzulässige Beeinflussung" der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervorgeht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hatte die Klage eingereicht. (Az. 3 UKl 11/24 e)