CTS EVENTIM

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Justitia

Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten

Die Ticketplattform Eventim darf kostenpflichtige Ticketversicherungen beim Kartenkauf für Veranstaltungen nicht wiederholt und über ein Pop-Up-Fenster anbieten. Dadurch könne eine "unzulässige Beeinflussung" der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervorgeht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hatte die Klage eingereicht. (Az. 3 UKl 11/24 e)
Der Tanker "Eventin"

Havarierter Öltanker "Eventin" erfolgreich vor Sassnitz auf Rügen geschleppt

Der vor Rügen havarierte Tanker "Eventin" mit 90.000 Tonnen Öl an Bord ist vor den Hafen von Sassnitz geschleppt werden. Das Schiff kam am frühen Sonntagmorgen bei Sassnitz Reede an, wie das Havariekommando mitteilte. Die Notschlepper "Baltic" und "Bremen Fighter" hielten die "Eventim" etwa drei Seemeilen (5,5 Kilometer) vor Sassnitz an Ort und Stelle. Laut der Umweltorganisation Greenpeace gehört die "Eventim" zur russischen Schattenflotte.