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BGH-Urteil Umzug ist kein Grund für außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios

Ein Soldat wurde an einen anderen Standort versetzt - für ihn Grund genug, den Vertrag mit dem Fitnessstudio sofort zu kündigen. Der BGH sieht das anders: Ein Umzug rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung.

Ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt nicht eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Den obersten deutschen Zivilrichtern lag der Fall eines 36-Jährigen aus Niedersachsen vor, der als Zeitsoldat umziehen musste und deshalb kurzerhand seinen langfristigen Vertrag in einem Fitnessstudio in Hannover gekündigt hatte (XII ZR 62/15). Zu Unrecht, urteilte der BGH.

Fitnessstudios boomen in Deutschland

Ein "bloßer Wohnsitzwechsel" rechtfertige das nicht - im Gegensatz zu ernster Krankheit und Schwangerschaft. "Angesichts von neun bis zehn Millionen Fitnessverträgen in Deutschland ist das eine Frage, die grundsätzlich geklärt werden muss", sagte sein Anwalt am Mittwoch am Rande der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Es sei schließlich nicht jeder Beamter und bleibe sein Leben lang am gleichen Wohnort. Der Arbeitgeberverband für die Fitness-Wirtschaft DSSV beobachtet den Fall gleichermaßen mit Interesse. Er sei jedoch "relativ speziell", weil der Mann als Zeitsoldat umziehen müsse, sagte ein Verbandssprecher. "Die meisten Leute ziehen freiwillig um."

kg DPA

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