Missverständnis MHD Viele Deutsche werfen ständig Lebensmittel weg, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum "abgelaufen" ist

Viele Lebensmittel sind länger gut als mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben
Viele Lebensmittel sind länger gut als mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben
© Highwaystarz-Photography / Getty Images
Nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, muss ein Lebensmittel noch lange nicht schlecht sein. Trotzdem werfen viele Verbraucher regelmäßig solche Produkte in die Tonne, zeigt eine Umfrage. Gefragt wurde auch, was gegen das Problem helfen würde.

"Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Wegwerfdatum", schreibt das Bundesministerium für Ernährung auf seiner Internetseite. Doch viele Verbraucher verstehen die Angabe offenbar trotzdem so. Laut einer aktuellen Umfrage werfen sehr viele Menschen in Deutschland regelmäßig Lebensmittel in den Müll, weil das MHD abgelaufen ist.

Beinahe jeder Zweite entsorgt mindestens einmal im Monat Lebensmittel, weil dieser Stichtag überschritten wurde, ergab eine repräsentative Befragung der GfK im Auftrag des Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM). Jeder Siebte wirft sogar wöchentlich abgelaufene Lebensmittel in die Tonne. Jeder Fünfte gab hingegen an, nie Lebensmittel aus diesem Grund wegzuwerfen. 

Jüngere werfen mehr Lebensmittel in die Tonne

Besonders häufig werfen laut Umfrage Menschen unter 40 Jahren Lebensmittel mit abgelaufenem MHD weg. Gleiches gilt für Eltern, die mit Kindern im Haushalt leben. Diese Gruppen trauen sich auch am wenigsten zu, einzuschätzen, ob abgelaufene Lebensmittel noch verzehrt werden können. Zudem sehen sie das Wegwerfen weniger problematisch als andere Gruppen. Umgekehrt sieht es bei den Älteren aus: Von den Befragten über 60 Jahren kloppt nur jede und jeder Fünfte regelmäßig Lebensmittel in die Tonne.

Eine Sache des Lebensstandards ist die Frage, wie viel weggeworfen wird, hingegen offenbar nicht. "Überrascht hat uns hierbei, dass Faktoren wie das Haushaltseinkommen oder die Größe des Wohnorts keinen Einfluss auf das Wegwerfverhalten zu haben scheinen", sagt NIM-Geschäftsführer Andreas Neus.

In Deutschland fallen laut Statistischem Bundesamt jedes Jahr rund elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfall an, etwa 60 Prozent bei den Privathaushalten. Zumindest ein Teil davon ist noch genießbar. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schreibt dazu: "Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist ein Lebensmittel nicht automatisch verdorben oder zum menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet." Bei richtiger Lagerung seien die Lebensmittel meist weiterhin auch ohne Einschränkung zum Verzehr geeignet. "Also anschauen, riechen und vorsichtig kosten – das kann viele Lebensmittel vor der Tonne retten und hilft Geld zu sparen." 

Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht gleich Verbrauchsdatum

Etwas anderes als das MHD ist das Verbrauchsdatum, das für leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch gilt. Hier bestehen nach Ablauf – oder bei unzureichender Kühlung – durchaus Risiken für die Gesundheit. Das Verbrauchsdatum erkennt man durch den Verpackungs-Aufdruck "zu verbrauchen bis" und daran sollten sich Verbraucher laut BMEL auch halten.

In der GfK-Umfrage wurden den Befragten auch verschiedene Lösungsansätze vorgelegt, wie man vermeiden könnte, dass abgelaufene aber noch genießbare Lebensmittel im Müll landen. Neun von zehn Befragten sprachen sich dafür aus, dass das MHD um weitere Informationen ergänzt werden sollte, in welchen Fällen das Lebensmittel nach Ablauf weiterhin verzehrt werden kann. Eine große Mehrheit befürwortet zum Beispiel den Zusatz: "Bitte prüfen Sie immer die Verzehrfähigkeit des Produkts, bevor Sie es wegwerfen." Dass das MHD komplett abgeschafft und nur noch das Produktionsdatum aufgedruckt werden sollte, finden hingegen nur 37 Prozent der Befragten, der Rest ist dagegen.

Ein große Mehrheit ist zudem dafür, das Containern zu erlauben, wie es aktuell auch die Bundesregierung anstrebt. Außerdem fordern 85 Prozent der Befragten, dass es Handel, Herstellern und Gewerbe verboten werden sollte, verzehrfähige Lebensmittel wegzuwerfen. Stattdessen sollten diese verpflichtend an die Tafeln oder andere gemeinnützige Organisationen abgegeben werden. Mit einem solchen Wegwerfverbot (beziehungsweise Spendengebot) für Privatpersonen ist hingegen nur eine Minderheit von 43,5 Prozent einverstanden.