Volkswagen EU verklagt Deutschland

Im Streit um das so genannte VW-Gesetz wird die EU-Kommission Deutschland verklagen. Für die Besitzverhältnisse beim Wolfsburger Autobauer könnte das ernste Folgen haben.

Mit der Klage will die EU-Kommission den Einfluss Niedersachsens auf die Machtverhältnisse bei Volkswagen aufheben. Die besondere Stellung des Landes beruht auf dem so genannten VW-Gesetz. Nach der auch als "Goldene Aktie" bezeichneten Regelung darf kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmen in der Hauptversammlung geltend machen, selbst wenn er mehr Anteile besitzt.

Damit hat Niedersachsen mit seinen 20 Prozent besondere Rechte gegenüber anderen Aktionären. Hintergrund des Gesetzes aus den 60er Jahren ist der Schutz vor einer feindlichen Übernahme des größten Arbeitgebers des Bundeslandes. Aus der Sicht der EU-Kommission schreckt die Regelung jedoch große Investoren ab, die sich an der Kontrolle des Unternehmens beteiligen wollen. Niedersachsen kritisierte die Entscheidung. Volkswagen lehnte einen Kommentar ab.

Weg frei für Investoren

An der Börse wurde die Entscheidung der EU hingegen positiv aufgenommen. Die Aktie von Europas größtem Autohersteller legte am Mittwoch zu. Händler sagten, falls das VW-Gesetz gekippt werde, könne dies den Weg für Investoren bei den Wolfsburgern frei machen und für Übernahmespekulationen an der Börse sorgen.

"Unnötig wie ein Kropf".

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) ließ mitteilten, er halte eine Klage gegen das VW-Gesetz für "unnötig wie ein Kropf". Ein Sprecher der Staatskanzlei sagte: "Wir sind überzeugt, dass das VW-Gesetz mit EU-Recht vereinbar ist. Wir denken, dass der Europäische Gerichtshof in unserem Sinn entscheiden wird. Wir warten mit Spannung auf die Klagebegründung."

Mit der EU-Entscheidung dürften Börsianern zufolge Spekulationen über eine mögliche Übernahme des Wolfsburger Konzerns durch einen ausländischen Konkurrenten neue Nahrung erhalten. "Wenn das VW-Gesetz gekippt wird, löst das natürlich Übernahmen-Spekulationen aus", sagte ein Händler. "VW könnte verstärkt in das Blickfeld potenzieller Kauf-Interessenten rücken. Das bringt natürlich Fantasie in die Volkswagen-Aktie", ergänzte er.

VW: "Wir äußern uns nicht"

Volkswagen wollte die Brüsseler Entscheidung nicht kommentieren. Firmensprecher Thomas Mickeleit sagte: "Wir äußern uns dazu nicht. Wir sind nicht Partei dieses Verfahrens. An dieser Sachlage hat sich durch die Entscheidung der Kommission nichts geändert." VW-Chef Bernd Pischetsrieder hat in der Vergangenheit aber mehrfach deutlich gemacht, dass er sich durch das Land als Großaktionär nicht behindert sieht. Entscheidungen des Konzerns würden ohne politische Rücksichtnahme getroffen.

Gleichwohl hat sich der Autobauer um internationale Investoren bemüht, um die Argumente der EU-Kommission zu entkräften. Zuletzt war allerdings der Versuch gescheitert, das Emirat Abu Dhabi als neuen Großaktionär zu gewinnen. Zweitgrößter Anteilseigner nach Niedersachsen ist der US-Investmentberater Brandes, der seine Beteiligung unlängst auf 10,65 Prozent erhöht hatte.

Die Bundesregierung war zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

AP · Reuters
AP/Reuters

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