13. Oktober 2010, 14:08 Uhr

Auf diese Leistungen sollten Sie achten

Versicherung ist nicht Versicherung. Diese Punkte sind wichtig, wenn Sie mehr als die Grundversorgung erwarten.

Versicherung

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Neupreisentschädigung

Bei einem Totalschaden oder Diebstahl bekommen Sie den Neupreis des Fahrzeuges, unabhängig vom jeweiligen Zeitwert, von der Kfz-Versicherung erstattet. Je nach Versicherung unterscheidet sich der Zeitraum allerdings, er kann von drei bis zu 24 Monaten dauern. Die Entschädigung nach Zeitwert ist wegen des hohen Wertverlustes junger Wagen meist unbefriedigend. Eine Neupreisentschädigung für ein 24 Monate altes Fahrzeug ist dagegen ein gutes Geschäft. Für Käufer von Gebrauchtwagen gibt es eine vergleichbare Kaufwertentschädigung.

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