Wenn er die abgesessen hat, will Joachim Besser, der seit seiner letzten Hochzeit den Namen seiner Frau trägt, endlich in seinem neuen Leben ankommen. Der Anfang sei gemacht, erläutert er dem Gericht: Er sei mit seiner Familie von Berlin nach Brandenburg in ein kleines Häuschen gezogen. Von Oktober 2008 bis zu seinem Haftantritt habe er als Angestellter Dächer und Fassaden verkauft. "Mein Chef weiß von allem", sagt der Angeklagte. Er sei froh, alles hinter sich lassen und legal arbeiten zu können: "Das war ein unheimlicher Druck. Es ist ja auch nicht normal, dass man unter einem fremden Namen arbeitet."
Für die neue Haftstrafe sollen der bereits mit zehn Monaten bestrafte Darlehensbetrug und der Identitätsbetrug zusammengefasst werden. Die Staatsanwältin fordert insgesamt drei Jahre Haft. Die Verteidigerin spricht von "einer doofen Idee", die ihr inzwischen "radikal gewandelter" Mandant umgesetzt habe. "Er hat das angezettelt, um eine Arbeit zu haben", sagt sie und schlägt eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten vor.
Das Gericht entscheidet sich für die Mitte: Zwei Jahre und neun Monate sollen es sein. Noch während der Richter erläutert, dass Joachim Besser gegen das Urteil in Revision gehen könne, ruft der erfahrene Angeklagte laut und vernehmlich "Rechtsmittelverzicht" in den Saal. Er freue sich zwar darüber, sagt der Richter. Doch habe sich die Rechtsprechung vor wenigen Tagen geändert. Die Angeklagten können nicht mehr im Sitzungssaal zu Protokoll geben, dass sie mit dem Urteil einverstanden seien. Es habe wohl Fälle gegeben, in denen sich die Verurteilten zum Rechtsmittelverzicht genötigt fühlten.
Hoffentlich wird Joachim Besser nicht auf dieses neue juristische Fachwissen zurück greifen müssen.
* Name von der Redaktion geändert