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4. September 2010, 18:24 Uhr

"Die meisten Vergewaltigungen sind Beziehungstaten"

Von Montag an steht Jörg Kachelmann vor Gericht. stern.de sprach mit der Bremer Staatsanwältin Gabriela Piontkowski über Vergewaltigungstaten und die Folgen für die Opfer.

Wie viele Angeklagte werden tatsächlich verurteilt?

Die meisten.

Und wie hoch sind die Strafen? Frauenrechtler erheben den Vorwurf, Vergewaltiger würden zu gering bestraft.

Der Strafrahmen bei Vergewaltigungen liegt zwischen zwei und 15 Jahren. Innerhalb dieses Strafrahmens haben die Gerichte unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls die Strafe zu bemessen. Hierbei sind sie von Gesetzes wegen unabhängig.

Vor Jahren sorgte ein Oldenburger Richter für Schlagzeilen, der meinte, Sex gehe "mit einer gewissen Form von Gewalt einher". Werden Ihrer Erfahrung nach Opfer vor Gericht noch immer gedemütigt?

Ich habe den Eindruck, dass die Richter - zumindest in Bremen – sehr einfühlsam mit den Opfern umgehen. Aber auch ich habe schon Verfahren erlebt, bei denen ich dachte: Wer ist hier eigentlich der Täter? Aber wenn ich merke, dass das Opfer in die Täterrolle gedrängt werden soll, greife ich ein. Die Strafprozessordnung bietet eine Reihe von Möglichkeiten, dem Opfer Schutz zu gewähren. Das Gericht kann den Täter aus dem Gerichtssaal entfernen lassen, während das Opfer aussagt. Man kann auf die Aussage des Opfers verzichten, wenn der Täter gesteht und alle Verfahrensbeteiligten mit einer Verlesung der Aussage in der Hauptverhandlung einverstanden sind. Viele Frauen machen auch von der Möglichkeit Gebrauch, einen Zeugenbeistand hinzuzuziehen oder sich im Rahmen der Nebenklage durch einen Rechtsanwalt vertreten und beraten zu lassen.

Was raten Sie einer vergewaltigten Frau?

Als Staatsanwältin rate ich den Frauen, möglichst zeitnah nach der Tat Strafanzeige zu erstatten. Eine Vergewaltigung verjährt zwar erst nach 20 Jahren, aber je länger die Tat zurückliegt, desto schwerer ist die Beweisführung. So verblasst die Erinnerung, so gibt es keine DNA-Spuren mehr oder Verletzungen sind nicht mehr sichtbar. Fehlt dem Tatopfer die Kraft, Anzeige zu erstatten, sollte es wenigstens Spuren sichern lassen. Zum Arzt gehen, der die Verletzungen dokumentiert. Es sollte ein Protokoll über die Tatabläufe schreiben. Bei der Zeugenvernehmung sollte das Opfer möglichst sämtliche Umstände berichten, die zur Tataufklärung beitragen, auch wenn sie ihm scheinbar bedeutungslos erscheinen.

Was war ihr schlimmster Fall?

Ich hatte viele schlimme Fälle. Ein Angeklagter ist kürzlich wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Der Mann war über eine gekippte Terrassentür in die Wohnung einer jungen Frau eingedrungen. Er hatte das Opfer im Schlaf überrascht. Den Täter haben wir mit Hilfe eines Reihen-DNA-Test überführt. Er war Kunde in dem Sportstudio gewesen, in dem das Opfer arbeitete. Er war ein Mann aus eher bürgerlichen Verhältnissen.

Warum hat er die Tat begangen?

Das hätte ich auch gerne erfahren. Der Täter hat sich zu seinen Motiven nur wenig geäußert.

Wie hoch war die Strafe?

Acht Jahre und neun Monate. Das ist tat- und schuldangemessen.

Können Sie eigentlich nachts noch ruhig schlafen?

Ja, sehr gut sogar. Ich nehme meinen Beruf nicht mit nach Hause. Außerdem bin ich kein ängstlicher Typ.

Interview: Kerstin Herrnkind
Seite 1: "Die meisten Vergewaltigungen sind Beziehungstaten"
Seite 2: Wie viele Angeklagte werden tatsächlich verurteilt?
 
 
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