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2. Januar 2009, 15:33 Uhr

Mann bestellt Wodka über Polizeinotruf

In Dillenburg hat ein Mann mehrmals versucht, am Telefon eine Flasche Wodka zu bestellen. Nicht ungewöhnlich eigentlich - allerdings wählte der Mann für die Bestellung den Polizeinotruf 110. Bereitwillig gab er Namen und Lieferanschrift an und bekräftigte, den Wodka selbstverständlich bezahlen zu wollen.

Wodka, Polizei, Notruf, 110

Dumm gelaufen: Weil er versucht hatte, über den Polizeinotruf 110 eine Flasche Wodka zu bestellen, muss ein Mann aus Dillenburg nun mit einer Anzeige rechnen© Colourbox

"Die Polizei - dein Freund und Helfer": Diesen Spruch hat ein Mann aus Wetzlar zu wörtlich genommen. Über die Notrufnummer 110 bestellte er am Donnerstagabend mehrmals eine Flasche Wodka und ließ sich von dem Beamten am anderen Ende der Leitung auch nicht mit dem Hinweis von seinem Vorhaben abbringen, dass er sich mit solchen Anrufen strafbar mache.

Beim vierten Telefonat in dieser Sache wurde der 40-Jährige dann nach der gewünschten Wodka-Marke und der Lieferanschrift befragt. Bereitwillig gab er beides sofort an und bekräftigte auch, den Wodka selbstverständlich bezahlen zu wollen.

An der angegebenen Anschrift konnte der Besteller allerdings nicht angetroffen werden. Später wurde die Polizei zu einer Ruhestörung gerufen. Dort trafen die Beamten den Wodka-Liebhaber und wurden gleich mit seiner Beschwerde konfrontiert, dass die Bestellung noch nicht geliefert worden sei.

Die Polizei stellte die Personalien des Mannes fest. "Anstatt der Lieferung des Getränkes erwartet ihn nun eine Anzeige wegen der missbräuchlichen Benutzung von Notrufen", erklärte die Polizei in Dillenburg.

AP
 
 
KOMMENTARE (3 von 3)
 
schlotti (03.01.2009, 23:20 Uhr)
@sotospeak
LOL!
Mein Gott!
Der Kerl hat schlicht ein wenig zu tief ins Glas geschaut. Dafür lebenslänglich wegsperren?
Seien Sie froh, dass es die von Ihnen geforderten Gesetze hierzulande nicht gibt.
Sie würden sich sonst ganz schnell im Knast wiederfinden.
Eisenbaer (03.01.2009, 12:35 Uhr)
Tja...
...Sie schreiben in der Bildunterschrift: "Dumm gelaufen: Weil er versucht hatte, über den Polizeinotruf 110 eine Flasche Wodka zu bestellen, muss ein Mann aus Dillenburg nun mit einer Anzeige rechnen."

Und in dem Artikel steht: ""Anstatt der Lieferung des Getränkes erwartet ihn nun eine Anzeige wegen der missbräuchlichen Benutzung von Notrufen", erklärte die Polizei in Dillenburg.

Sprich: Die Anzeige "erwartet ihn", also sie existiert bereits.
sotospeak (03.01.2009, 05:17 Uhr)
Leider ...
... kann man solche Leute nicht lebenslänglich einsperren. Geistige Verwahrlosung ist eben nicht strafbar. Eine Lücke im Gesetz.
 
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