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29. Juli 2010, 07:15 Uhr

Rücktritt käme Sauerland teuer zu stehen

Adolf Sauerland wird von vielen Seiten für die Tragödie auf der Loveparade verantwortlich gemacht. Von einem Rücktritt will der Duisburger Oberbürgermeister aber nichts wissen - aus finanziellen Gründen?

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Seine Zukunft als Oberbürgmeister von Duisburg ist ungewiss: Adolf Sauerland, CDU© Daniel Roland/AFP

Ein Rücktritt wegen der Loveparade-Katastrophe würde Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) einem Pressebericht zufolge teuer zu stehen kommen. Da das Landesbeamtengesetz in Nordrhein-Westfalen einen Rücktritt aus politischen Gründen nicht vorsehe, müsste Sauerland einen Antrag auf Entlassung stellen, zitiert die "Neue Presse" Heinz Wirz, den Justiziar des nordrhein-westfälischen Steuerzahlerbundes. Wer das aber tut, "verliert sämtliche Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgung", erklärte Wirz demnach.

Verloren wären damit für Sauerland auch die Pensionsansprüche, die er sich vor der Wahl 2004 in langen Jahren als Oberstudienrat im benachbarten Krefeld erworben habe. "Das ist knallhart", sagte Wirz der Zeitung. Der dann Ex-Beamte würde lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Sauerland nimmt rund 50 Mandate wahr

Für den 55-jährigen Oberbürgermeister wäre das ein herber Verlust: Als B10-Beamter beziehe er ein Grundgehalt von 10.582,30 Euro plus Zulagen, berichtet die Zeitung. Für 2009 habe Sauerland in einer Mitteilungsvorlage für den Rat der Stadt Duisburg zusätzliche Nebeneinkünfte von 16.100 Euro im Jahr angegeben. Zudem nehme er rund 50 zum Teil gut dotierte Mandate in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten sowie Verbänden und Vereinen wahr. Erhalten blieben ihm die Pensionsansprüche nur, wenn er die Amtszeit regulär 2014 beende oder abgewählt werde.

Eine Abwahl Sauerlands trieben Duisburgs Linke voran, heißt es in dem Bericht weiter. Ratsfraktionschef Hermann Dierkes habe alle Ratsmitglieder in persönlichen Schreiben um Unterstützung gebeten. Er wolle für September eine Rats-Sondersitzung beantragen. Eine Abwahl des Oberbürgermeisters müssen mindestens 50 Prozent der gewählten Ratsmitglieder beantragen, ein Beschluss darüber benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

AFP/mre
 
 
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