28. September 2011, 17:18 Uhr

Sportwetten im Internet bleiben tabu

Glücksspiele und Sportwetten bleiben im Internet verboten. Der Bundesgerichtshof gab damit mehreren staatlichen Lottogesellschaften in verschiedenen Bundesländern recht, die gegen private Wettanbieter geklagt hatten. Die BGH-Entscheidung betrifft allerdings nur das Internet und nicht das gesamte Glücksspielmonopol.

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Sind weiterhin illegal: Glücksspiele und Sportwetten im Internet bleiben verboten©

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verbot von Sportwetten und anderer Glückspiele im Internet bestätigt. Das Verbot vestößt nicht gegen EU-Recht, wie das Gericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Damit unterlagen fünf in- und ausländische Wettunternehmen, deren Angebote deutsche Spieler nutzen konnten. Der BGH entschied damit erstmals über die Rechtslage nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrags von 2008.

Die Bundesrichter gaben damit in fünf Fällen den staatlichen Lottogesellschaften in mehreren Bundesländern recht. Diese dürfen selbst keine Wetten im Internet anbieten und verklagten daraufhin private Wettunternehmer, ihre Angebote vom Markt zu nehmen. Die bayerische Lotteriegesellschaft verlangte zudem Schadensersatz für entgangene Gewinne. Damit war sie in den Vorinstanzen noch gescheitert, jetzt kann sie mit zusätzlichen Einnahmen rechnen. Der BGH rief den beklagten privaten Anbieter auf, seine Umsätze offenzulegen und den Schaden zu ersetzen.

Die Beschränkung der Spielmöglichkeiten ist nach Ansicht des BGH gerechtfertigt, wenn dadurch - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - die Spielsucht bekämpft, die Jugend geschützt und Betrügereien verhindert werden. "Wegen der größeren Gefahren des Internets, insbesondere Anonymität, fehlende soziale Kontrolle und jedezeitige Verfügbarkeit, darf dieser Vertriebsweg stärker als herkömmliche Absatzwege eingeschränkt werden", heißt es in der Begründung.

Der BGH stellte aber auch klar, dass die Entscheidung nur das Internet und nicht das Glücksspielmonopol insgesamt betreffe. Es müsse in jedem Bereich, etwa beim Automatenspiel oder bei Spielbanken, neu abgewogen werden, inwieweit die Suchtprävention Einfluss nehmen dürfe oder müsse. Die historisch begründete Zulassung von Pferdewetten stellt für den BGH kein Problem dar, da ihnen keine große Bedeutung beizumessen sei.

AFP/DPA
 
 
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