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28. November 2011, 17:32 Uhr

Mord ist kein Arbeitsunfall

In einem kuriosen Prozess hat das Landessozialgericht in Baden-Württemberg zugunsten einer Versicherung entschieden. Eine Witwe hatte auf die Auszahlung der Hinterbliebenenrente geklagt, weil ihr Mann auf einer betrieblichen Fahrt ermordet worden war - vom eigenen Sohn.

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Nur weil jemand während der Arbeit ermordet wird, ist es nicht unbedingt ein Arbeitsunfall, entschied das Landessozialgericht in Baden-Württemberg© Colourbox

Mord ist kein Arbeitsunfall - auf diese Kurzformel lässt sich eine am Montag vom baden-württembergischen Landessozialgericht veröffentlichte Entscheidung zusammenfassen. Im vorliegenden Fall hatte eine Wirtin Witwenrente aus der Unfallversicherung ihres ermordeten Ehemannes gefordert. Der 59-jährige Mann war vom gemeinsamen Sohn auf der Rückfahrt vom Steuerberater ermordet worden. Weil der Sohn die Tat aus privaten Gründen begangen hatte, sei das kein Arbeitsunfall gewesen, entschieden nun die Stuttgarter Richter und verweigerten der Witwe die Hinterbliebenenrente.

Der 38-jährige arbeitslose Sohn hatte den Vater auf der Rückfahrt vom Steuerberater unter der Vortäuschung einer Panne aus dem Auto gelockt, mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen und dann mit Benzin übergossen und angezündet. Der deshalb zu lebenslanger Haft Verurteilte hatte laut Gericht aus Hass gegen den Vater gehandelt, der seine Frau sexuell belästigt hatte.

Das Gericht lehnte die Zahlung von Hinterbliebenenrente nun mit der Begründung ab, der Tod des Opfers habe in keinem "betrieblichen Zusammenhang" gestanden. Dass der Mord während einer betriebsbedingten Autofahrt geschah, sei lediglich Zufall gewesen.

seh/AFP
 
 
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