10. Februar 2010, 16:26 Uhr

Gericht erklärt Kündigung von Müllmann für unwirksam

Ein Kinderbett aus dem Müll zu retten ist für einen Müllmann zwar ein Pflichtverstoß, aber kein Kündigungsgrund. Das hat das Landesarbeitsgericht Mannheim in zweiter Instanz bestätigt. Unterdessen reiht sich ein neuer Fall in die Reihe der Bagatellkündigungen ein.

Kündigung, Jobc´verlust, Bagatelldelikt, Emmely, Brötchenklau, Frikadelle, Maultaschen, Kinerbett, Müllkippe, Arbeitsgericht

Hat auch in zweiter Instanz Recht bekommen: Der Müllmann Mehmet G.©

Die fristlose Kündigung eines Müllmanns, der in seiner Firma ein ausrangiertes Kinderbett mitgenommen hatte, ist auch in zweiter Instanz für unwirksam erklärt worden. Das Landesarbeitsgericht Mannheim bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom vergangenen Jahr. "Das Urteil ist nicht zu beanstanden", sagte der Vorsitzende Richter. Man könne dem gekündigten Müllmann zwar einen "Pflichtverstoß" unterstellen, doch dieser sei schon so lange für die Entsorgungsfirma tätig gewesen, dass die Kündigung unverhältnismäßig sei. Außerdem habe das Bett im Müll gelegen und entsorgt werden sollen, die wirtschaftlichen Interessen der Firma seien nicht berührt worden, sagte der Richter. Eine Revision hat das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen.

Mehmet G., der acht Jahre für das Unternehmen arbeitete, soll im Dezember 2008 ohne zu fragen ein Kinderreisebett aus einem Altpapiercontainer mitgenommen haben. Die Firma wirft ihm Diebstahl vor. Anwältin Eva Albrecht sagte vor Gericht, die Mitarbeiter seien darüber informiert worden, dass die Mitnahme von Gegenständen ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers nicht gestattet sei.

Der 30-jährige G. versicherte, er sei sich keines Unrechts bewusst gewesen. Ein Kollege habe ihm das Bett gebracht. Nachdem sie festgestellt hätten, dass es noch in Ordnung sei, habe er das Bett für seine Tochter mit nach Hause nehmen wollen. Das Arbeitsgericht Mannheim hatte im Juli 2009 dem Vorwurf des Diebstahls stattgegeben, die Kündigung jedoch als unverhältnismäßig verworfen und für unwirksam erklärt. Künftig will G. nicht mehr für die Firma arbeiten, es sei ihm in dem Prozess vor allem um die Ehre gegangen, er wolle nicht als Dieb hingestellt werden

Immer wieder Kündigungen wegen Bagatelldelikten

In den vergangenen Monaten hatten immer wieder Kündigungen wegen Bagatelldelikten für Aufsehen gesorgt. So etwa der Fall von vier Kassiererinnen eines Freizeitbads in Worms. Die Stadt hatte den Frauen wegen einer nicht genehmigten Kaffeekasse gekündigt, ruderte aber wenig später zurück. In anderen Fällen verloren Mitarbeiter ihre Stellen für das Unterschlagen von Maultaschen, Frikadellen oder Brotaufstrich. Das Bundesarbeitsgericht will im Juni sein mit Spannung erwartetes Urteil im Fall der Berliner Kassiererin "Emmely" verkünden. Die Frau war wegen angeblicher Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit im Februar 2008 entlassen worden.

Auch das Arbeitsgericht Reutlingen muss sich bald mit einer fristlosen Kündigung wegen einer Bagatelle befassen. Ein 35 Jahre alter Mitarbeiter eines Sportbekleidungsherstellers wurde fristlos entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von 80 Cent in der Kantine benutzt hatte. Das Gericht wird den Fall voraussichtlich im Mai verhandeln.

DPA/AP
 
 
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KOMMENTARE (9 von 9)
 
goofy4 (12.02.2010, 10:20 Uhr)
@knilch_59
Wenn Sie so denken, dürfen Sie ihren Müll nicht wegwerfen sondern müssen ihn persönlich in den Verbrennungsofen werfen.
Es ist absolut üblich, dass der Sperrmüll nach brauchbaren Gegenständen durchsucht wird. Es ist eine perversion des deutschen Rechts, dass dies tatsächlich Diebstahl ist. Das liegt nur daran, dass derjenige der den Müll rausstellt das Eigentum daran aufgibt, dieses dann aber auf den Entsorgungsbetrieb übergeht. Das heißt, dass die das dann weiterverwerten dürften.
Deshalb gibt es ja auch Aktenvernichter, weil man eben nicht sicher sein kann, dass alles ordungsgemäß vernichtet wird!
jeanclaude (11.02.2010, 21:40 Uhr)
so sieht es aus in deutschland,ein kleiner malocher,besorgt sich ein kinderbettchen aus dem müll.

als hartz Iv empfänger hätte er das nicht nötig...
Slartibartfast (11.02.2010, 19:17 Uhr)
Die kleinen Diebe hängt man auf...
die großen lässt man laufen.
Wär umgekehrt der Welten Lauf,
würd ich mehr Strick verkaufen."

Leider gilt dieses alte Gedicht noch immer:
Während das ungefragte Essen eines vom Konferenz-Buffet übriggebliebenen Brötchens oder die Weiterverwendung eines als Müll entsorgten Bettes zu fristloser Kündigung führen kann -
Währenddessen verzocken hochbezahlte Manager ungestraft Milliarden und bringen damit die Weltwirtschaft ins Trudeln.
Währenddessen hinterziehen seid Jahrzehnten Konzerne und Spitzenverdiener ungestraft Milliarden an Steuern.
Währenddessen schustern Lobbypolitiker auf Steuerzahlerkosten ungestraft ihren Spendern Millionen zu...
Es zeigt sich leider immer wieder: Alles eine Frage der Größenordnung.
Und dann wundern sich unsere "Eliten" über den "Verlust an Moral" in der Gesellschaft... Aber der Fisch stinkt vom Kopf her.

knilch_59 (11.02.2010, 15:28 Uhr)
Auch ich halte die Kündigung für ziemlich hart.
Aber: Als Kunde der Entsorgungsbetriebe verlange ich, dass die Sachen, die ich wegwerfe, eben nicht weiterverwendet werden. Dies hat die Entsorgungsfirma auch gegenüber ihren Beschäftigten deutlich sicherzustellen. Wenn ich möchte, dass die Sachen weiter genutzt werden, stelle ich sie in ebay oder frage bei der Caritas nach, ob sie noch jemand braucht.
.
Insofern eine vermutlich richtige Einzelfallentscheidung, die aber auf gar keinen Fall dazu führen darf, dass sich die Müllwerker berechtigt fühlen den Abfall nach Verwertbarem zu durchsuchen!
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Heute ein Bett, morgen die Festplatte. Wenn ich die nicht umständlich lösche, habe ich trotzdem ein Recht darauf, dass keine/r mehr an die Daten kommt, weil sie von der Müllabfuhr zu ENTSORGEN ist!!!
brigitteramsau (10.02.2010, 23:25 Uhr)
Wow!
Nur in Deutschland kann Muell geklaut werden.

Wann werden die Deutschen endlich aufwachen?
allesklar (10.02.2010, 18:17 Uhr)
Sofort alle wieder einstellen
die mit Essens oder Bon -/ marken erwischt und entlassen wurden. Oder gibt es doch zweierlei Maas in D.?
Corazito3333 (10.02.2010, 18:13 Uhr)
ist schon lächerlich, daß sich Gerichte überhaupt damit befassen
aber es werden Wege gesucht und gefunden, unliebsame MA loszuwerden.
Corazito3333 (10.02.2010, 18:11 Uhr)
Ein Schwerverbrecher.....
klauen die Bons füe 1,25 Euro, Schokoladenriegel... und jetzt ein Kinderbett, daß ein anderer weggeschmissen hat.....Diebstahl ist Diebstahl, währet den Anfängen!!
Denn Eigentum ist heilig!!!
dreicon (10.02.2010, 18:11 Uhr)
Jeder Richter, jeder Staatsanwalt
der irgendwann einen Bleistift, einen Kugelschreiber, einen Notizblock odgl. aus dem Büro nach Hause mitgenommen hat, ist nach eigener Rechtsauslegung fristlos zu kündigen! Ohne Ausnahme!
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