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4. Dezember 2009, 12:54 Uhr

Stiefvater gesteht Vergewaltigung einer 13-Jährigen

Ein 47 Jahre alter Mann aus Neumünster in Schleswig-Holstein hat die Taten am Freitag vor dem Kieler Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitgehend gestanden. Laut Anklage hat der Mann seine heute 13 Jahre alte Stieftochter von 2001 bis 2009 in mindestens elf Fällen unsittlich berührt und fünfmal sogar vergewaltigt.

Er missbrauchte seine Stieftochter jahrelang, und als sich das Mädchen vor Schmerzen wand, sagte er: "Du willst es doch auch." Ein 47 Jahre alter Mann aus Neumünster in Schleswig-Holstein hat die Taten am Freitag vor dem Kieler Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitgehend gestanden. Laut Anklage hat der Mann seine heute 13 Jahre alte Stieftochter von 2001 bis 2009 in mindestens elf Fällen unsittlich berührt und fünfmal sogar vergewaltigt, das erste Mal, als das Mädchen neun Jahre alt war. Als sie einmal nicht tat, was er wollte, habe er mit den Worten "O Gott, bist Du langweilig" reagiert, sagte Staatsanwältin Melanie Schmautz.

Laut Anklage machte der Stiefvater auch Nacktfotos von dem Kind, die er auf seinem PC speicherte. Als das Mädchen ihn gefragt habe, wieso er sie nicht als Tochter ansehen könne, habe er erwidert, dazu sei sie zu alt und außerdem nicht sein Kind. Schließlich habe er aber angesichts des Ekels und Widerwillens des Mädchens von ihr abgelassen. Die 13-Jährige hatte sich in ihrer Not Mitschülerinnen, dann einer Lehrerin und dem Kinderschutzbund offenbart, der die Polizei einschaltete.

Der Angeklagte sehe ein, dass er therapiebedürftig sei, sagte sein Verteidiger Philipp Marquort. Er wolle mit seinem Geständnis der Stieftochter die Aussage vor Gericht ersparen. Das Mädchen ist Nebenklägerin in dem Verfahren und wird von einer Anwältin vertreten. Die 13-Jährige erschien nicht selbst im Gerichtssaal. Ihre Vernehmungen vor den Ermittlungsbeamten wurden auf Video aufgezeichnet. Schwerer sexueller Kindesmissbrauch wird mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. Das Verfahren soll am Mittwoch fortgesetzt werden.

DPA
 
 
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