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16. Dezember 2008, 07:00 Uhr

Der Bruder steht vor Gericht

Der so genannte Ehrenmord an der 16-jährigen Morsal O. aus Hamburg hat Menschen in ganz Deutschland erschüttert. Nun steht der mutmaßliche Täter wegen Mordes vor dem Hamburger Landgericht: Es ist Morsals Bruder Ahmad. Das Gericht muss vor allem entscheiden, ob die Tat geplant war oder nicht. Von Thomas Krause

Ehrenmord, Morsal O., Hamburg, Prozess, Gericht

Ist wegen Mordes an seiner Schwester angeklagt: Ahmad O.© Jens Holgerson/DPA

Es ist kurz nach 23 Uhr, als sich der Täter auf einem Parkplatz zwischen S-Bahn-Gleisen und siebenstöckigen Wohnhäusern Morsal O. nähert. Sie hat sich zu dem Treffen an diesem Abend im Mai 2008 überreden lassen, will noch einmal versuchen, zu reden. Doch der junge Mann will offenbar nicht mehr reden. 23 Messerstiche treffen Morsal, sie versucht zu fliehen. Dann bricht sie zusammen. Zeugen der Tat rufen den Notarzt, doch der kann nichts mehr für das Mädchen tun: Es verblutet und stirbt noch auf dem Parkplatz in Hamburg-St. Georg. Zwölf Stunden später verhaftet die Polizei Ahmad O., Morsals Bruder. Der 23-Jährige soll seine eigene Schwester erstochen haben, weil sie anders lebte, als es den Vorstellungen ihrer Familie entsprochen haben soll.

Nun beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter, der auch einräumt, seine Schwester erstochen zu haben. Bleibt er bei seiner Aussage, wird die zentrale Frage vor dem Landgericht Hamburg wohl lauten, ob die Tat geplant war oder ob Ahmad spontan zugestochen hat. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Ahmad O. seine Schwester ermordet hat, weil Morsal sich von der Familie abgewendet habe. Außerdem glaubt die Anklage an Mord. Sie wirft Ahmad O. vor, seine Schwester "heimtückisch und aus niederen Beweggründen" erstochen zu haben. Thomas Bliwier, der Verteidiger O.s, hat dagegen vor dem Prozess eine Erklärung abgegeben, in der er genau diese Motive seines Mandanten bestreitet. Er betont, es habe sich um ein "impulsives Tatgeschehen" gehandelt und sieht daher keine Mordmerkmale.

Entscheidend für das Strafmaß

Ob der Richter die Tat als Mord oder als Totschlag einschätzt, ist entscheidend für das Strafmaß, das Ahmad O. erwartet. Für Mord würde der inzwischen 24-Jährige mindestens 15 Jahre ins Gefängnis wandern, für Totschlag mindestens fünf. Sein Anwalt zeigt sich optimistisch, dass das Gericht strafmildernde Umstände sieht: "Wir gehen davon aus, dass die Hauptverhandlung ergeben wird, dass unser Mandant lediglich eingeschränkt schuldfähig war", schreibt Bliwier in der Erklärung zum Prozessauftakt.

In der Tat werden psychologische Gutachter in den zehn geplanten Prozesstagen wohl eine große Rolle spielen. Denn der Angeklagte gilt als eine hochproblematische, notorisch gewaltbereite Persönlichkeit. Als Kind kleinwüchsig und deshalb offensichtlich traumatisiert, neigt er zu Gewaltausbrüchen, kann Widerspruch nur schwer dulden. Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt ihm nach Bliwiers Angaben, psychisch krank zu sein und sein Verhalten nicht steuern zu können. Er bereue die Tat, sagt der Anwalt.

Bruder als Schläger bekannt

Mehrmals soll der Bruder sie bereits vor der tödlichen Attacke zusammengeschlagen haben. Wegen dieser Zwischenfälle aus den Jahren 2006 und 2007 muss er sich in dem nun beginnenden Prozess auch wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Stets warf der 24-Jährige seiner Schwester einen angeblich unzüchtigen Umgang mit Männern vor, verurteilte ihren Kleidungsstil und verdächtige sie sogar, als Prostituierte zu arbeiten. Sie habe einen "völlig falschen Umgang" gehabt und er hoffe, dass sie tot sei, soll er nach der Tat einem Taxifahrer anvertraut haben, in dessen Wagen er flüchtete. Nach seiner Festnahme wiederholte er sein Geständnis bei der Polizei.

Die ermittelte nach der Tat im Frühsommer auch, ob der Mord von der Familie in Auftrag gegeben worden war. Doch inzwischen hat die Hamburger Staatsanwaltschaft nach Angaben ihres Sprechers, Wilhelm Möllers, keinen Zweifel daran, dass es sich um die Einzeltat eines irregeleiten jungen Mannes handelt - und nicht um einen von der Verwandtschaft gebilligten "Ehrenmord". "Wir haben keine Erkenntnisse, dass die Familie in irgendeiner Weise beteiligt sein könnte", sagt Möllers. Und auch wenn der kulturelle Hintergrund eine Rolle spiele, so sei ein vergleichbares Verbrechen wohl auch in anderen Konstellationen denkbar: "Nach unseren Erkenntnissen hat sich der Angeklagte dazu berufen gefühlt, auf seine Schwester erzieherisch einzuwirken - und das führte letztlich zu deren Tod.

Diskussion um besseren Opferschutz

Der so genannte Ehrenmord löste in Hamburg und über die Stadtgrenzen hinaus eine heftige Diskussion darüber aus, ob Behörden die Tat hätten verhindern können. Knapp zwei Wochen nach Morsals Tod kündigte der Senat erste Konsequenzen an, um ausländische Mädchen besser vor Gewalt in der Familie zu schützen.

Morsals Familie war Anfang der 1990er Jahre aus Afghanistan nach Deutschland gekommen und lebte zum Tatzeitpunkt in Hamburg-Rothenburgsort, einem Arbeiterstadtteil zwischen Hafenbecken und Eisenbahngleisen. Morsal selbst hatte wegen Streitigkeiten mit der Familie immer wieder bei Freunden und in Jugendhilfe-Einrichtungen Unterschlupf gesucht. Zuletzt lebte sie versteckt vor ihrer Familie in einer betreuten Jugendwohnung.

Das Gericht hat zehn Verhandlungstage bis in den Februar 2009 angesetzt.

mit Agenturen
 
 
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