. .
Panorama-Nachrichten
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
1. September 2009, 12:05 Uhr

Das ändert sich zum 1. September

Welche Arbeitnehmer-Daten dürfen zur Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden und welche Tempolimits gelten künftig auf Fahrradstraßen? Ab 1. September gibt es einige neue gesetzliche Regelungen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Gesetze, September, Änderungen, Patientenverfügungen, Familienrecht, Fahrradfahrer, Datenschutz, Arbeitnehmerdatenschutz

Ab dem 1. September dürfen Radfahrer auch die Straße benutzen© Matthias Schrader/AP

Patientenverfügungen

Stellen Sie sich vor, Sie erkranken lebensbedrohlich. Nur eine schnelle medizinische Entscheidung kann Ihr Leben retten. Doch sie ist mit einem Problem verbunden: Klappt der Eingriff, werden Sie wieder ganz gesund. Geht er schief, sind Sie den Rest Ihres Lebens schwer behindert. Zwar haben Sie vor Jahren eine Patientenverfügung verfasst, in der Ihr Wille eindeutig geregelt wird, doch die Verfügung soll nach dem Willen Ihrer Angehörigen plötzlich keine Bedeutung mehr haben. Ein unerträglicher Gedanke für Sie? Damit ist jetzt Schluss. Für die etwa acht Millionen Menschen, die heute schon eine Patientenverfügung haben, gibt es jetzt mehr Rechtssicherheit. Ab 1. September tritt nämlich eine Neuregelung in Kraft, die dafür sorgt, dass der Patientenwille künftig in allen Lebenslagen oberstes Gebot ist. Ärzte müssen demnach die Patientenverfügungen befolgen – egal, ob eine Erkrankung lebensbedrohlich ist oder nicht. Wichtig: die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein. Jeder Patient, der eine solche Verfügung besitzt, sollte sie rechtzeitig mit einer Person des Vertrauens besprechen und an einem Ort hinterlegen, wo sie im Ernstfall schnell gefunden wird. Achtung: Eine einmal gefertigte Verfügung gilt - wenn sie nicht von Ihnen selbst widerrufen wird - ein Leben lang! Sie sollten sich also in regelmäßigen Abständen Gedanken machen, ob Sie bei Ihrer Verfügungsentscheidung bleiben, oder sich an Ihrer Einstellung zu einem medizinischen Eingriff vielleicht etwas geändert hat. Bleiben Sie dabei, ist es sinnvoll, regelmäßig einen kleinen Vermerk zur Aktualisierung Ihres Willens der Verfügung beizulegen. Wer eine Patientenverfügung erstellen will, aber nicht so recht weiß, wie es geht, findet Hilfe in einer vom Bundesministerium für Justiz herausgegebenen Broschüre mit dem Titel "Patientenverfügung". Sie finden sie unter: www.bmj.de/patientenverfuegung.

Familienrecht

Ihre Ehe war leider nicht das, was Sie eigentlich erwartet hatten. Klar, dass Sie die Konsequenzen ziehen und sich scheiden lassen. Wenn nur die Drohung Ihres Expartners nicht wäre, Sie künftig finanziell im Regen stehen zu lassen… Keine Panik, ab 1. September gibt es gesetzliche Neuregelungen im Familienrecht, die dafür sorgen, dass ungerechte Teilungsergebnisse, die nach einer Scheidung bislang meist zu Lasten der Frauen gingen, verhindert werden. Das Zauberwort heißt Versorgungsausgleich. Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, bei der Scheidung alle in der Ehe erworbenen Rentenanrechte hälftig zu teilen.

Außerdem wird künftig umfassend berücksichtigt, ob ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe gegangen ist und ob diese Schulden während der Ehezeit beglichen wurde.

Klare Fronten bringen auch die Änderungen des sogenannten Zugewinnausgleichs. Grundgedanke des Zugewinnausgleiches war und ist es, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen. Klingt gut, war aber bislang mit etlichen Schlupflöchern verbunden. Damit ist jetzt Schluss. Laut Bundesministerium für Justiz soll mit "verschiedenen Maßnahmen" dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten nach der Trennung "ein Riegel vorgeschoben werden".

Fahrradfahrer

Ist es Ihnen auch schon mal eiskalt den Rücken heruntergelaufen, beim Anblick einer fahrradfahrenden Großfamilie, die in einem wackeligen Fahrradanhänger eine ganze Kindergruppe durch den rappeldichten Stadtverkehr fährt? Künftig brauchen Sie sich nicht mehr um die Unversehrtheit der kleinen "Beifahrer" zu sorgen. Denn ab sofort dürfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in einem Fahrradanhänger befördert werden. Zusätzliche Sicherheit bietet die gesetzliche Regelung, dass mit dem Anhänger vorhandene Radwege benutzt werden müssen.

Und noch mal Radfahrer: An alle Kurierdienste, Teenager und sonstige Liebhaber schneller Drahtesel - künftig gilt eine gesetzliche Tempobegrenzung in Fahrradstraßen von maximal 30 km/h!

Datenschutz

Haben Sie sich auch schon mal schwarz geärgert über all die Weinhändler, Lotterieverkäufer, Versicherungsvertreter, die - weiß der Teufel woher - Ihre Telefonnummer haben und zu den unmöglichsten Zeiten bei Ihnen anrufen, um Ihnen irgendetwas aufzuschwatzen, was Sie ganz sicher nicht brauchen? Freuen Sie sich: Der Datenschutz wird verbessert. Ab sofort ist der Handel mit persönlichen Daten nur noch erlaubt, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Das heißt, Ihre Daten können künftig nur dann in irgendwelchen Datenbanken auftauchen, wenn Sie vorher erklärt haben, dass Sie damit einverstanden sind. Klingt ganz gut, hat aber einen Haken: Eine Einwilligung in die Datenweitergabe entfällt nämlich, wenn der Empfänger von Werbeschreiben erfährt, woher seine Daten ursprünglich stammen.

Eine rundum positive Neuerung ist, dass Firmen den Abschluss eines Vertrages nicht ab sofort nicht mehr davon abhängig machen dürfen, dass der Kunde der Verarbeitung seiner Daten zustimmt. Das Bußgeld für Verstöße wurde auf 300 000 Euro angehoben.

Arbeitnehmerdatenschutz

Sie wollen den Job und Sie sind gut. Dass Sie bei der letzten großen Demo in Ihrer Heimatstadt dabei waren, verschweigen Sie dem künftigen Chef sicherheitshalber. Richtig so! Denn wie und wo Sie sich in Ihrer Freizeit engagieren, ist Ihre Privatangelegenheit. Ab dem 1. September gibt es eindeutige Regelungen, zu welchen Zwecken und unter welchen Bedingungen Daten von Mitarbeitern vor der Einstellung, während und nach Beendigung der Beschäftigung vom Arbeitgeber erhoben und verwendet werden dürfen. Demnach ist die Nutzung von Arbeitnehmerdaten zur Kriminalitätsbekämpfung in Unternehmen beispielsweise nur bei einem konkreten Verdacht erlaubt.

Ganz neu ist übrigens auch die Regelung, dass es künftig einen Sonderkündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte gibt.

Mehr Geld für Knochenjobs

Wer richtig arbeitet, soll auch anständig verdienen. Zugegeben, mit den neuen Mindestlöhnen ist Deutschland noch meilenweit von diesem Ziel entfernt. Aber immerhin, es gibt jetzt zumindest für einige Arbeitnehmer verbindliche Regeln. So gelten ab sofort neue, allgemeinverbindliche und höhere Mindestlöhne für das Baugewerbe. So er erhöht sich der Mindestlohn für Ungelernte in einer ersten Stufe West von 10,70 auf 10,80 Euro, für Angelernte von 12,85 auf 12,90 Euro. Der Mindestlohn Ost für Ungelernte steigt von 9 Euro auf 9,25 Euro, der Mindestlohn Ost für Angelernte wird normaler Tariflohn.

Die genannten Lohnuntergrenzen gelten zwingend für alle in Deutschland tätigen gewerblichen Arbeitnehmer unabhängig davon, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Zusätzlich gilt das Prinzip des jeweils höheren Lohns der Baustelle. Arbeitnehmer, die aus den östlichen Bundesländern nach Westdeutschland kommen, haben Anspruch auf mindestens den Mindestlohn West.

Manuela Pfohl
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
gesino52 (02.09.2009, 10:08 Uhr)
Anhebung der Mindestlöhne
... für Angelernte von 12,85 auf 12,90 ?. Damit dürften die nächsten Diätenerhöhungen ihre Eckzahlen erhalten haben.
Vincent_Vega (01.09.2009, 15:51 Uhr)
Wieso sind die Löhne zwanzig Jahre nach Ende der DDR noch niedriger?
Rein mit dem Aufbau OST kann man das doch keinem mehr weismachen. Wer bisher dort nicht investiert hat, wird es jetzt auch nicht mehr tun. UND: höhere Löhne sollen doch den Konsum und die Wirtschaft ankurbeln.
MEHR ZUM ARTIKEL
Radfahr-Offensive Freie Fahrt für freie Radler

Vom 1. September an dürfen Fahrradfahrer wählen, ob sie den Radweg oder die Straße nehmen. stern.de-Redakteur Gernot Kramper fordert: Rauf auf den Asphalt, ihr Radler! Sollen die Autos doch bremsen. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe